Karlsruhe – Ab dem 14. Februar werden die rund 112.000 Haushaltskunden des Abfallwirtschaftsbetriebes ihren Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2018 per Post erhalten. Die Bescheide werden in der Regel den Grundstückseigentümern zugeschickt. Der Gebührenbescheid enthält die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2018 festgelegt. Ein Hinweisblatt mit ausführlichen Erläuterungen liegt dem Gebührenbescheid bei. Die Gebührensätze bleiben auch in diesem Jahr stabil.
Der Endabrechnung für das vergangene Jahr liegen die Anzahl und Größe der genutzten Restmüllbehälter und die in Anspruch genommenen Leerungen zugrunde. Alle Restmüllbehälter sind mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Der Behälter wird dadurch identifiziert und die Leerungen werden bei der Abfuhr am Müllfahrzeug elektronisch registriert. Die Vorauszahlungen für 2018 werden im Regelfall auf der Grundlage des aktuellen Behälterbestandes und der im Jahr 2017 genutzten Leerungen berechnet. Zu beachten ist, dass es vier Pflichtleerungen pro Jahr gibt, die auf jeden Fall berechnet werden.
Auf dem Bescheid sind die jeweils zu zahlenden Abfallgebühren ausgewiesen. Die beiden Raten sind im ersten und zweiten Halbjahr bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu bezahlen. Liegt dem Landkreis für die Abfallgebühren ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht und es besteht nicht die Gefahr, dass versehentlich die Zahlung der Gebühren versäumt wird und Mahngebühren anfallen.
Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 9820 20 zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden sich ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren.