Ludwigshafen, Kaiserslautern – Durch interne Compliance-Überprüfungen hat sich 2017 für die BASF der Verdacht ergeben, dass externe Firmen in den vergangenen Jahren den Einsatz von Arbeitskräften am BASF-Standort Ludwigshafen unrechtmäßig abgerechnet haben, und zwar im Zusammenwirken mit BASF-Mitarbeitern.
Die BASF legte den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Prüfung vor, die darauf ein Ermittlungsverfahren einleitete.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erließ das Amtsgericht Kaiserslautern Durchsuchungsbeschlüsse gegen 4 BASF-Mitarbeiter einer unteren Führungsebene sowie gegen fünf Verantwortliche der beteiligten externen Firmen. Die Durchsuchungen wurden am 30.01.2018 durch Beamte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, insbesondere des Kommissariats für Wirtschaftsstrafsachen, durchgeführt. Durchsucht wurden Arbeitsplätze und Wohnungen der verdächtigen Mitarbeiter.
Einer der Mitarbeiter der BASF, bei dem durchsucht worden war, ist inzwischen verstorben.
Den 3 BASF-Mitarbeitern und den Verantwortlichen der beteiligten externen Firmen wird der Vorwurf des Betrugs zu Lasten der BASF gemacht, da der Verdacht besteht, dass den Rechnungen keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen. Ferner besteht der Verdacht der Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlicher Verkehr. Der mutmaßliche Schaden, der der BASF dadurch möglicherweise entstanden ist, beläuft sich auf Millionenhöhe.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Unterlagen und Daten sichergestellt, die nunmehr ausgewertet werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Hintergrundinformation:
Der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr schützt den freien Wettbewerb sowie die Interessen der Mitbewerber und des Geschäftsherrn, also des Unternehmers.