Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen eine Jugendliche mit unbekannter Staatsangehörigkeit.
Die Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, am Freitag, 09.02.2018 gegen 13.20 Uhr, mit einer nicht bekannten männlichen Person ein Anwesen in Sinsheim aufgesucht zu haben, um dort, während der Urlaubsabwesenheit der Bewohner, nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen und diese zu entwenden.
Ein 21-jähriger Zeuge konnte die Tatverdächtige zunächst zu Fuß verfolgen und eine zufällig vorbeifahrende Streifenwagenbesatzung auf sich aufmerksam machen. Die Tatverdächtige konnte durch seine Hilfe von Beamten des Polizeireviers Sinsheim vor einem Hotel vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde die Jugendliche am Samstagmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ gegen die 15-Jährige Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Die Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.