Thaleischweiler-Fröschen – Wie bereits mitgeteilt wurde am 29.01.2018 ein 57-jähriger Mann von alarmierten Einsatzkräften tot in seiner Wohnung aufgefunden.
Die Lebensgefährtin des Verstorbenen und deren Tochter schilderten ein Unfallgeschehen, in dessen Verlauf sich der Verstorbene versehentlich die tödliche Verletzung selbst beigebracht habe. Die Angaben der beiden Frauen konnten durch einen hinzugezogenen Rechtsmediziner anhand der objektiven Feststellungen am Tatort zunächst nicht widerlegt werden.
Erst am Nachmittag des Folgetages wurde durch die gerichtlich angeordnete Obduktion des Leichnams und die rechtsmedizinischen Ergebnisse belegt, dass die Darstellung beider Frauen nicht der Wahrheit entspricht. Die beiden Beschuldigten wurden noch am Abend festgenommen und mit den Ergebnissen konfrontiert. Beide Beschuldigte bestritten, den Verstorbenen getötet zu haben und bezichtigten sich jeweils gegenseitig die Tat begangen zu haben. Gegen beide Frauen waren Haftbefehle ergangen.
Die 50-jährige hat nunmehr vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgelegt. Sie hat ausgesagt, in alkoholisiertem Zustand ihrem Lebensgefährten mittels eines Messers einen Stich in den Hals versetzt zu haben. Vorausgegangen sei eine verbale Auseinandersetzung des Verstorbenen mit der Tochter. Um diese zu beenden, habe sie selbst aus der Schublade ein Messer genommen. Sie habe den Verstorbenen verletzen, aber nicht töten wollen.
Im Anschluss an die Tat haben sich beide Frauen verabredet, die Spuren am Tatort zu beseitigen und einen abweichenden Geschehensablauf zu schildern. Beide Haftbefehle bestehen unverändert fort. Im Hinblick auf das ambivalente Aussageverhalten werden die Angaben einer Überprüfung durch weitere Ermittlungen unterzogen.