Mannheim-Gartenstadt (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Deutschen.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht des versuchten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs. Es handelte sich hier um die bekannte Betrugsmasche “Anrufe durch einen angeblichen Polizeibeamten”.
Am Dienstag, kurz vor 20 Uhr rief bei einem 54-jährigen Gartenstädtler ein angeblicher Kripobeamter an und verwickelte diesen in ein Gespräch. Der aufmerksame Bürger erkannte, dass es sich bei dem Anrufer um keinen echten Polizeibeamten handelte und verständigte die Polizei.
Diese führten sodann verdeckte Observationsmaßnahmen durch. Wie mit dem “Kripobeamten” am Telefon vereinbart, sollte der 54-Jährige Wertgegenstände und Bargeld in einer Papiermülltonne deponieren. Er ging zum Schein auf die Forderungen des Betrügers ein und deponierte 2 Taschen in der Mülltonne vor seinem Anwesen. Gegen 21 Uhr reagierte der Bewegungsmelder im Bereich der Mülltonne. Durch die Observationskräfte des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen konnte der 30-jährige Tatverdächtige beim Durchsuchen der Mülltonne festgestellt und in der Folge vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der 30-jährige aus dem Großraum Offenbach stammende Beschuldigte am Mittwochnachmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen versuchten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs aufgrund von bestehender Fluchtgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.
Am Dienstagabend wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim insgesamt 31 Anrufe von angeblichen Polizeibeamten bekannt, der Schwerpunkt der Anrufe lag hier im Bereich Mannheim-Nord, Sinsheim und Ladenburg.
Die Polizei rät in solchen Fällen daher dringend:
- Seien Sie misstrauisch!
- Bei Anrufen der Polizei erscheint nie die Nummer 110!
- Nennen Sie am Telefon nie Namen oder machen Angaben zu ihrem Vermögen!
- Rufen Sie die Polizei selbst an, benutzen Sie nicht die Wahlwiederholungsfunktion!
- Halten Sie nach einem Anruf, bei dem es um finanzielle Forderungen ging, in jedem Fall Rücksprache mit ihrer Familie.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Wer Opfer eines falschen Polizeibeamten oder anderer Trickbetrügereien geworden ist, sollte dies auf jeden Fall der Polizei melden.
- Prüfen Sie ihren Eintrag im Telefonbuch und lassen Sie ggf. ihren Vornamen löschen oder nur Anfangsbuchstaben eintragen.