Neckar-Odenwald-Kreis: Die Polizei-News

Neckar-Odenwald-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Buchen: Unter Drogeneinfluss am Steuer

Vermutlich unter dem Einfluss von Rauschgift stand ein 28-jähriger Mann, der am Donnerstag, gegen 9.30 Uhr, mit seinem Fiat auf der B 27 bei Buchen unterwegs war. Der Autofahrer war von einer Streife des Polizeireviers Buchen kontrolliert worden. Während dieser Überprüfung stellten die Beamten Anzeichen auf Drogenkonsum fest. Ein Vortest bestätigte die Vermutung weshalb der Mann seinen Wagen stehen lassen musste und die Beamten zu Blutentnahme begleiten musste. Auf ihn kommen nun eine Anzeige und ein Fahrverbot zu.

Mosbach: Unter Drogeneinfluss am Steuer

Vermutlich unter dem Einfluss von Rauschgift stand ein 21-jähriger Mann, der in der Nacht auf Freitag, gegen 2.00 Uhr, mit seinem Seat auf der Herrenwiesenstraße in Neckarelz unterwegs war. Der Autofahrer war von einer Streife des Polizeireviers Mosbach kontrolliert worden. Bereits als die Beamten den Mann ansprachen, gab er von sich aus an gerade Drogen konsumiert zu haben. Ein Vortest bestätigte das Eingeständnis, weshalb der Mann seinen Wagen stehen lassen musste und die Beamten zu Blutentnahme begleiten musste. Auf ihn kommen nun eine Anzeige und ein Fahrverbot zu.

Bensheim: 20 Minuten zu früh unterwegs – mit fast 80 Tonnen über die A 67

Bensheim (ots) – Einen Großraum-Schwertransport kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen am Freitag (23.02.) gegen 8.40 Uhr auf der A 67 in Fahrtrichtung Darmstadt. Das Fahrzeuggespann dürfte im Normalfall erst ab 9.00 Uhr unterwegs sein und zog daher das Interesse der Ordnungshüter auf sich. Für diese Art des Schwertransports ist zudem eine entsprechende Erlaubnis erforderlich, die der Fahrer nicht vorlegen konnte. Auf dem Tieflader wurde ein Abrissbagger mit einem Gewicht von fast 42 Tonnen transportiert. Wie sich anschließend herausstellte, war das Fahrzeuggespann länger, breiter, höher und vor allem schwerer als gesetzlich erlaubt. Nach der Verwiegung ergab sich ein Gesamtgewicht von fast 80 Tonnen. Erlaubt wären lediglich 40 Tonnen gewesen. Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt. Der Unternehmer muss nun einen Transport organisieren, mit welchem der Bagger anschließend gesetzeskonform transportiert werden darf. Gegen das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wird von der Polizei ein Gewinnabschöpfungsverfahren angestrebt.