Germersheim – Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim wurden bei der Kreisverwaltung im Januar überarbeitete Antragsunterlagen (1. Ergänzungen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG, Stand 30.11.2016) eingereicht.
Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich abschließend durch die Kreisverwaltung, Untere Immissionsschutzbehörde, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Unterlagen machen deutlich, dass sich der Antragsteller dazu entschlossen hat, den Antragsgegenstand zu reduzieren. Das heißt, die Lagerung von „sehr giftigen Stoffen“ ist nicht mehr Gegenstand des Antrages. Die Antragsunterlagen wurden dahingehend korrigiert.
Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden. Das bedeutet, die nachgereichten Unterlagen werden erneut an die betroffenen Fachbehörden zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) weitergeleitet. Dabei wird festgestellt, ob nach überschlägiger Prüfung und Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Sollte dies der Fall sein, so ist die Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die nachgereichten Unterlagen werden öffentlich ausgelegt werden. Der genaue Auslegungszeitraum wird noch öffentlich bekanntgegeben.