Darmstadt – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadtteilen.
Volkshochschule der Wissenschaftsstadt Darmstadt lädt ab 11. März zu Erkundungsgängen durch die Stadt
Die Volkshochschule (Vhs) der Wissenschaftsstadt Darmstadt lädt gemeinsam mit dem ‚Arbeitskreis Stadtrundgänge‘ ab dem 11. März 2018 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu vier informativen Stadtrundgängen jeweils von 14 bis 16.15 Uhr ein, die mit den Themen Konsum, Nationalsozialismus, Frauengeschichte und Industrialisierung den Blick auf verborgene Facetten der Stadt richten. Am 11. März wird bei ‚Konsum mit Nebenwirkungen‘ hinterfragt, unter welchen Bedingungen Konsumgüter produziert werden und wer wie viel vom Preis abbekommt.
Am 6. Mai steht ein Rundgang zu den Gedenkorten auf dem Programm, wo an Ereignisse und Personen erinnert werden, die für Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus in Darmstadt exemplarisch sind. Am 27. Mai startet ein Rundgang am Ballonplatz, um Orte zu erkunden, die an berufstätige Frauen erinnern. Der Spaziergang folgt den Spuren der ersten Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern, Wissenschaftlerinnen und Politikerinnen. Der vierte Spaziergang am 3. Juni widmet sich der Darmstädter Industrialisierung, die Ende des 19. Jahrhundert begann.
Treffpunkt für die ersten beiden und den letzten Termin ist jeweils der Luisenplatz, am Brunnen vor dem Regierungspräsidium. Für den Termin am 26. Mai ist der Treffpunkt der Ballonplatz (Ecke Magdalenen-/Alexanderstraße). Alle Rundgänge kosten 6 Euro. Anmeldungen unter vhs@darmstadt.de oder 06151/13-3033 / 3049 / 3949 / 3950.
Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts / OB Partsch: „Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“ / Umweltdezernentin Akdeniz: „Bund hätte Fahrverbot verhindern können“
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem heutigen letztinstanzlichen Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen in Städten mit hohen Luftschadstoffkonzentrationen geschaffen. „Das Urteil bürdet den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Folgen einer Situation auf, die nicht von ihnen verursacht wurden“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich stets gegen Fahrverbote gewandt und ist sich darin mit dem Deutschen und dem Hessischen Städtetag einig. Klar ist aber auch: Die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt hat oberste Priorität.“ Um so notwendiger sei nun eine Verkehrswende, betonen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz: „Wir brauchen eine zukunftsfähige Mobilität in unseren Städten. Verbote führen nicht zum Ziel.“
Vorausgegangen waren bereits zwei wegweisende Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart, die schon 2017 übereinstimmend entschieden, dass die Luftgrenzwerte verbindlich einzuhalten sind. Dafür müssten, falls nötig, auch drastische Maßnahmen ergriffen werden. Die Gerichte waren sich einig, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Beide Gerichte betonten, dass Diesel-Fahrverbote geeignete Maßnahmen seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind.
Auch Darmstadt, eine der am stärksten mit Stickoxiden belasteten Städte bundesweit sowie eine der 16 Städte, die Gegenstand der Klagen unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung des NO2-Grenzwerts ist, ist von diesem Urteil betroffen. Um nicht unvorbereitet dieser Situation gegenüber zu stehen, hat die Stadt die Minderungswirkung streckenbezogener Dieselfahrverbote in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umwelt- und dem Verkehrsministerium geprüft, wobei auch die Auswirkungen einer innerstädtischen Verlagerung des Verkehrs, die durch die streckenbezogenen Fahrverbote verursacht würden, einbezogen wurden.
Zum einen sind dabei drei Straßenabschnitte betrachtet worden, die nun nach entsprechender Vorbereitung gesperrt werden könnten: Die Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Wilhelminenstraße; die Hügelstraße zwischen Tunnelausgang und Karlstraße sowie die Zeughausstraße zwischen Luisenstraße und Schleiermacherstraße.
Zum anderen haben Simulationen aber auch gezeigt, dass die Verkehrsverlagerungen im Falle der Sperrung von Straßenabschnitten zu einer höheren Belastung anderer bereits stark belasteter Straßenzüge führen. Werden damit bereits bestehende Grenzwertüberschreitungen weiter verschärft oder neue Grenzwertüberschreitungen verursacht, ist eine Straßensperrung nicht zulässig. Die Umsetzung des Urteils würde in enger Abstimmung mit dem Hessischen Umweltministerium erfolgen. „Voraussichtlich“, so Akdeniz, „wird nicht die gesamte Innenstadt gesperrt werden und es wird zu keiner Total-Blockade kommen. Der zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht absehbar.“
Oberbürgermeister Partsch und Umweltdezernentin Akdeniz weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Stickoxidbelastung in Innenstädten zum überwiegenden Anteil durch Dieselfahrzeuge verursacht wird, die aufgrund von Abschaltautomatiken und Schummelsoftware wesentlich höhere Stickoxidemissionen vorweisen als eigentlich zulässig. „Das Fahrverbot hätte durch die Bunderegierung abgewendet werden können, wenn diese die Automobilindustrie in die Pflicht genommen hätte, wirkungsvolle, technisch mögliche Nach- bzw. Umrüstungen von Euro-5- und Euro-6-Dieselfahrzeugen durchzuführen.“
Die sogenannte „Software-Lösung“ sowie bisher durchgeführte geringfügige Modifikationen bei einigen Pkw-Modellen reichten nicht aus. Für die Kosten umfassender Nach- bzw. Umrüstungen seien die Automobilkonzerne heranzuziehen, denn, so Partsch und Akdeniz weiter, „die Automobilindustrie hat durch manipulierte Abgasuntersuchungen und Abschaltautomatiken nicht nur diese Situation maßgeblich verursacht, sondern auch die Schädigung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger billigend in Kauf genommen“. Der Druck, der auf EU-Ebene zu Recht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut wird, müsse daher an die Automobilkonzerne weitergegeben werden und nicht an die Kommunen.
Dass die Stadt Darmstadt zu entschiedenen Maßnahmen greift, wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, werde am Beispiel der Feinstaubbelastung deutlich, der man 2015 mit einem Lkw-Durchfahrtsverbot und dem Ausweisen einer Umweltzone begegnet ist. Die Feinstaub- grenzwerte, vor einiger Zeit noch ein großes Problem, werden nun eingehalten.
Für weitere Maßnahmen bewirbt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zudem um Fördergelder aus dem von der Bundesregierung Sonderprogramm „Saubere Luft 2017-2022“. Ein Maßnahmenplan „Green City Darmstadt“, der dafür erarbeitet wird, bündelt nicht nur alle Möglichkeiten, sondern wird diese auch in ihrer Effizienz bewerten, so dass schnell die wirksamsten umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen und Initiativen aus den Bereichen Digitalisierung, Verkehrssteuerung, Vernetzung des ÖPNV, Stärkung der E-Mobilität und Ausbau des Radverkehrsnetzes.
„Schon jetzt ist aber abzusehen, dass eine Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu mehr Bus und Bahn, zu Radverkehr und E-Mobilität erfolgen muss“, betonen Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert hier an jede Bürgerin und jeden Bürger, die eigene Mobilität kritisch zu prüfen und, wo möglich, vom privaten PKW auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen.“
Oberbürgermeister Jochen Partsch hisst am 10. März Flagge für ein freies Tibet auf dem Darmstädter Luisenplatz
Am Samstag, 10. März, jährt sich zum 59. Mal der Nationalaufstand der Tibeter im Jahr 1959. Um vor diesem Hintergrund ein Zeichen für ein freies Tibet zu setzen, wird Oberbürgermeister Jochen Partsch gemeinsam mit dem Vertreter der Regionalgruppe Darmstadt der Tibet-Initiative Deutschland e.V., Philip Hoheisel, um 11 Uhr die tibetische Flagge auf dem Darmstädter Luisenplatz hissen. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind zu der Aktion herzlich eingeladen.
Oberbürgermeister Jochen Partsch erklärt dazu: „Der jahrzehntelange, gewaltlose Widerstand der tibetischen Bevölkerung darf auch 59 Jahre nach dem Nationalaufstand nicht in Vergessenheit geraten. Er steht exemplarisch für den Kampf einer unterdrückten Gesellschaft gegen die autoritäre Einflussnahme fremder Machthaber im eigenen Land. Mit dem Hissen der Flagge wollen wir am 10. März daher wie in den vergangenen Jahren auch in diesem Jahr wieder unsere Solidarität mit den Tibetern unter Beweis stellen und zeigen, dass sie in ihrem Freiheitskampf nicht alleine sind.“
Initiator der Aktion ist die „Tibet-Initiative Deutschland e.V.“, die in den letzten 20 Jahren deutsche und europäische Städte dazu aufruft, an diesen Jahrestag des Widerstands zu erinnern.
Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet wieder attraktive Sommerjobs in Darmstadts Freibädern
Der Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt sucht auch in diesem Jahr wieder Aushilfsrettungs- und Reinigungskräfte sowie zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe für den Einsatz in den Freibädern der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In der Sommersaison sind am Großen Woog, im Eberstädter Mühltalbad, im DSW-Freibad und im Arheilger Mühlchen vom 02. Mai bis 30. September mehrere Halbtagsstellen und wenige Ganztagsstellen offen.
Die Aushilfsrettungskräfte brauchen dazu das aktuelle Rettungsschwimmabzeichen der DLRG (mindestens Silber), einen gültigen Erste-Hilfe-Lehrgang über einen Tag (9 Stunden), beides darf nicht älter als 2 Jahre sein. Ebenfalls ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung. Die Reinigungskräfte benötigen kein Rettungsschwimmabzeichen.
„Gerade für Studentinnen und Studenten mit sportlichen Ambitionen ist das ein tolles Angebot, sich in der Sommersaison etwas dazu zu verdienen“, erläutert Sportdezernent Rafael Reißer. „Wer sich jetzt schnellstens bewirbt, hat gute Chancen auf einen attraktiven Sommer-Job zu guten Konditionen. Und auch wenn die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, ist eine Bewerbung trotzdem möglich. Denn Bewerber, die ansonsten für die Stelle geeignet erscheinen und einen Arbeitsvertrag erhalten, können den jeweiligen Kurs noch bis April nachholen. Das Rettungsschwimmabzeichen kann bei verschiedenen Organisationen zum Beispiel der DLRG abgelegt werden. Die Kosten für beide Kurse werden bei erstmaliger Einstellung vom Eigenbetrieb Bäder übernommen“, so Reißer.
Die Arbeitszeit umfasst beim Teilzeitjob 19,5 Stunden pro Woche und beinhaltet in der Regel drei Arbeitstage im wechselnden Früh- und Spätschichtbetrieb (6 bis 13 Uhr, 13 bis 20 Uhr). Die Verdienstmöglichkeiten liegen beim Teilzeitjob monatlich bei rund 1.054 Euro und beim Vollzeitjob bei etwa 2.109 Euro. Eine Einstellung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (13 Einsätze in drei Monaten) ist ebenfalls möglich.
Interessierte bekommen weitere Auskünfte beim Eigenbetrieb Bäder, Frau Brachmann, Telefon 06151-132977, vormittags zwischen 8.45 und 13.45 Uhr.