Bad Ems / Mainz – Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.
Rund 200 Interviewerinnen und Interviewer werden das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 20.000 Haushalte zu befragen. Auf der Internetseite www.mikrozensus.rlp.de/methode gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Interviewerinnen und Interviewer gesucht
Das Statistische Landesamt sucht landesweit Interviewerinnen und Interviewer für den Mikrozensus. Sollten Sie Interesse haben, im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements die Befragung bei ausgewählten Privathaushalten zu unterstützen, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse: mikrozensus@statistik.rlp.de an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz. Weiterführende Informationen: www.mikrozensus.rlp.de/interviewer
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die ihren Besuch bei den Haushalten schriftlich ankündigen.