Kreis Südliche Weinstraße: Jugendleiter-Card – Erster Kreisbeigeordneter Marcus Ehrgott ruft Unternehmen zur Gewährung von Vergünstigungen auf

Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße engagieren sich tagtäglich viele Menschen als ehrenamtliche Jugendleiter(innen). Dieses Engagement stellt einen wichtigen Beitrag für das Miteinander in unserer Gesellschaft dar, den es anzuerkennen gilt. Eine Form der Unterstützung bietet die bundesweit gültige Jugendleiter(innen)-Card, kurz JuleiCa genannt. Der Erste Beigeordnete Marcus Ehrgott bittet Unternehmen aus Handel und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und Umkreis entsprechende Vergünstigungen und Rabatte für JuleiCa-Inhaber(innen) zu gewähren.

So sind beispielsweise Rabatte auf bestimmte Angebote und Waren in Geschäften, Ermäßigungen bei diversen Veranstaltungen, geringere Eintrittskosten in öffentlichen Einrichtungen und vieles mehr durch die beteiligten Gewerbetreibende und Institutionen denkbar. “Ich hoffe, dass die zustande kommenden Angebote attraktiv und vielfältig gestaltet sein werden und somit das Ehrenamt im Landkreis und darüber hinaus, weiter und viel Unterstützung findet“, so Ehrgott.

In der neu erscheinenden Broschüre „Aktiv und fit in der Jugendarbeit“ werden alle Unterstützer dieser Aktion mit ihrem jeweiligen Angebot aufgeführt. Darüber hinaus werden sie im Internet auf www.jugend-suew.de und www.juleica.net veröffentlicht.

Die Teilnahme an einem bundesweit anerkannten Qualifikationslehrgang zum/zur Jugendleiter/in und der Nachweis über die Ausübung eines Ehrenamtes berechtigt zum Erwerb der Karte. Die nächste Schulung findet im November/Dezember 2018 statt. Die Karte dient zur Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmer(innen) in der Jugendarbeit, zur Legitimation bei staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Hilfe und Beratung erwartet wird und letztendlich auch zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von angebotenen Vergünstigungen bundesweit. Sie hat eine maximale Gültigkeit von 3 Jahren. Danach muss sie durch die jeweiligen Inhaber(innen) erneut beantragt werden.

Nähere Informationen sowie das entsprechende Vordruckformular für die unterstützenden Institutionen und Firmen sind ab sofort beim Kreisjugendamt, Ute Fischer, unter der Telefonnummer 06341/940499 sowie per E-Mail unter jugendfoerderung@suedliche-weinstrasse.de erhältlich.

Gemeldete Angebote können bis 26. März 2018 berücksichtigt werden.