Ludwigshafen – Inklusive regelmäßiger Streifgänge war der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) im vergangenen Jahr bei rund 11.200 (2016: 10.300) Einsätzen in Ludwigshafen gefordert, was durchschnittlich mehr als 30 Einsätze pro Tag bedeutet. Dabei griffen die Einsatzkräfte im Stadtgebiet ein, wenn beispielsweise Beschwerden wegen Lärms oder wild abgelagerten Mülls sowie Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung vorlagen oder kümmerten sich um Menschen, die gemäß des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) für sich und andere eine akute Gefahr darstellten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD führen Kontrollen in Gaststätten durch, überprüfen Gewerbetreibende und gehen gegen Schwarzarbeit vor. KVD-Streifen begleiten zudem das Jugendamt bei Testkäufen, in deren Zug die Einhaltung des Jugendschutzes von Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten beim Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Computerspielen überwacht wird, und vieles mehr.
„Der KVD leistet wertvolle und wichtige Arbeit, indem die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten niedrigschwellig bei Ordnungswidrigkeiten eingreifen, um beispielsweise Lärmbelästigungen, das Wegwerfen von Müll, verbotenes Taubenfüttern, Vandalismus oder wildes Plakatieren schon im Ansatz zu unterbinden und zu ahnden“, sagte Kämmerer und Ordnungsdezernent Dieter Feid. „Der Vollzugsdienst erhöht mit seinen Streifgängen und seiner Präsenz im öffentlichen Raum Ludwigshafens die Sicherheit der Menschen, die hier wohnen, arbeiten oder als Besucherinnen und Besucher zu Gast sind“, hob er hervor.
Martin Graf, Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung, betonte, dass der Vollzugsdienst täglich durch seine Einsatzbereitschaft und sein geleistetes Arbeitspensum überzeuge und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft und effizient erledige. „Die Vollzugskräfte unter der Leitung von Peter Sebastian ahnden Ordnungswidrigkeiten, helfen Menschen in Not und steigern das Sicherheitsgefühl.“
Viele Verstöße gegen Gefahrenabwehrverordnungen registriert
Wie auch 2016 bildeten im vergangenen Jahr die Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnungen (Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum sowie Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen) mit rund 2.400 Verstößen (2016: 2.500) die größte Gruppe der geahndeten Vergehen. Der KVD war gefordert, wenn es etwa um Verstöße gegen das Alkohol- oder Glasflaschenverbot auf dem Berliner Platz, gegen die Anleinpflicht von Hunden außerhalb speziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Freilaufflächen ging und Fehlverhalten auf Grünflächen und Spielplätzen vorlag.
Lärmbelästigungen gingen die KVD-Einsatzkräfte in rund 1.500 Fällen (2016: rund 1.300) nach. Dahinter rangierten mit etwa 990 Fällen (2016: 750) Einsätze, in denen KVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Menschen, von denen im Sinne des PsychKGs Gefahr für sie selbst oder andere ausging, in Krankenhäuser einlieferten, um in den Kliniken den Betroffenen weitere Behandlungen und psychiatrische Begutachtungen zukommen zu lassen. Diese Einsätze sind besonders zeit- und personalintensiv. Mehr als 700 Kontrollen (2016: 600) allein in Gaststätten absolvierten die Vollzugskräfte im vergangenen Jahr. Ein Teil davon führte der KVD mit der Gewerbeabteilung des Bereichs Öffentliche Ordnung und der Polizei durch. Knapp 200 Mal (2016: 200) registrierten die KVD-Streifen illegale Müllablagerungen, die sie den zuständigen Verwaltungsstellen meldeten, die die Vergehen dann weiter verfolgen.
Allein auf den Innenstadtbereich – Stadtteile Mitte, Nord-Hemshof, Süd und West – entfiel mit insgesamt zirka 6.200 Einsätzen und Streifgängen (2016: 5.500) mehr als die Hälfte der KVD-Einsätze. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Innenstadtbereich im Vergleich zu anderen Stadtteilen ein – unter anderem von Besucherinnen und Besuchern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Schülerinnen und Schülern – stark frequentierter Bereich ist. Korrelierend mit den Einwohnerzahlen entfielen auf bevölkerungsreiche Stadtteile mehr Einsätze und Streifengänge als auf kleinere Stadtteile. So folgen nach dem Innenstadtbereich Oggersheim mit rund 1.000 Einsätzen und Streifengängen (2016: 1.000) und Friesenheim mit zirka 800 (2016: 700). Die wenigsten KVD-Einsätze entfielen im vergangenen Jahr auf Ruchheim – was die absoluten Zahlen angeht – mit rund 270 (2016: 200).
Insgesamt bestreifen derzeit 29 Vollzugsbeamtinnen und -beamte das Stadtgebiet
Seit 1999 gibt es in Ludwigshafen den KVD, an den sich Einwohnerinnen und Einwohner bei akuten Belangen (Der KVD ist unter der Rufnummer 0621 504-3471 erreichbar. Der KVD ist von April bis Oktober von 6 bis 3 Uhr und von November bis März von 6 bis 1 Uhr im Dienst. Anrufe werden bis eine Stunde vor Dienstende entgegengenommen.) wenden können. Er übernahm Aufgaben im Zuge der öffentlichen Ordnung, die bis dahin die Polizei wahrgenommen hatte und ist zusätzlich als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und einzelne städtische Bereiche tätig. Derzeit sind für den KVD-Schichtdienst – der nominell über 32 Stellen verfügt – insgesamt 9 Mitarbeiterinnen und 20 Mitarbeiter im Einsatz. Weitere acht Stellen werden im 1. Nachtragsstellenplan 2018 zusätzlich eingestellt.
Der KVD ist seit 2015 in komplett blauen Uniformen unterwegs. Die Vollzugskräfte sind mit Digitalfunkgeräten, Mobiltelefonen, Reizstoffsprühgeräten, Handfesseln, stich- und schusssicheren Schutzwesten, schnitthemmenden Handschuhen und Einsatzstock ausgerüstet. Von April bis Oktober sind die Einsatzkräfte von 6 bis 3 Uhr und von November bis März von 6 bis 1 Uhr im Dienst. Die Vollzugsdienststreifen sind mindestens zu zweit unterwegs, je nach Situation auch zu dritt oder mit zwei Teams à zwei Einsatzkräften.
Die Stadtverwaltung strebt an, dass ab dem 1. April 2018 während des Geltungszeitraums der Gefahrenabwehr-verordnung am Berliner Platz (1. April bis – 31. Oktober 2018) der KVD wieder rund um die Uhr im Dienst sein soll.
Zum Aufgabengebiet des KVD gehören insbesondere:
- Unterbringung von psychisch kranken Personen in psychiatrischen Einrichtungen
- Ruhestörungen im privaten Bereich sowie von Gaststätten und Gewerben
- Kontrollen nach der Spieleverordnung und dem Nichtraucherschutzgesetz
- Feststellung illegaler Abfallablagerungen
- Überprüfung der Anleinpflicht für Hunde
- Gewerbekontrollen nach der Gewerbeordnung
- Feststellung von Verstößen gegen die Grünlagensatzung der Stadt Ludwigshafen
- Jugendschutzkontrollen
- Waffenkontrollen
- Ladenschlusskontrollen
- Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz
- Überwachung des Raumes bei Bombenfunden
- Nachlasssicherungen
- Schulzuführungen
- Umweltschutzkontrollen
- Schutz privater Rechte nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
- Sicherheit bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf der Straße sowie Kontrollen von Warenauslagen, Straßenlokalen und Verkaufsständen
Befugnisse des KVD:
- Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Ordnungswidrigkeiten
- Anordnung der unmittelbaren Ausführung von Maßnahmen
- Betreten von Grundstücken, Räumen, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmitteln aller Art
- Identitätsfeststellung
- Anhalten und Festhalten von Personen
- Erteilung von Platzverweisen
- Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
- Körperliche Durchsuchung
- Anwendung unmittelbaren Zwangs
- Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Fesselung von Personen