Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Frankenthal (ots) – Am Sonntag, den 11.03.2018 kommt es gegen 02:05 Uhr kommt es an der Kreuzung Neumayerring Ecke Erzberger Straße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. Der 23 jährige Fahrer eines PKW, Opel befährt den Neumayerring in Richtung Bahnhof und missachtet das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Der 50 jährige Fahrer eines Mercedes biegt bei Grünlicht auf den Neumayerring ein. Hierbei kommt es zur Kollision der Fahrzeuge. Bei dem Verkehrsunfall bleiben die Beteiligten unverletzt. Der Sachschaden wird auf 4000 EUR geschätzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme wird bei dem 23 Jährigen Fahrer Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 0,58 Promille.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Verkehrsunfallflucht
Frankenthal (ots) – Am Samstag, den 10.03.2018 zwischen 09:15 Uhr und 09:45 Uhr kommt es auf dem Parkplatz eines Discountmarktes in der Wormser Straße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. Vermutlich beim Ausparken aus einer Parklücke beschädigt ein Fahrzeug einen in der Parklücke neben dem Parkplatz abgestellten schwarzen 5er BMW und entfernt sich im Anschluss von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ca. 600 EUR, zu kümmern. Laut Auskunft des Geschädigten parkt zum Unfallzeitpunkt ein PKW, SUV (näheres nicht bekannt) neben dem Geschädigten.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Diebstahl von Geldbeuteln
Frankenthal (ots) – Am Samstag den 10.03.2018 kommt es zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr zu zwei Diebstählen von Geldbeuteln. In beiden Fällen hatten die Geschädigten ihre Handtaschen in Geschäften in der Wormser Straße in Frankenthal unbeaufsichtigt gelassen. Dies wurde durch unbekannte Täter ausgenutzt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise der Polizei, um sich vor Taschendieben zu schützen:
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
Verkehrsunfallflucht auf B9
Frankenthal (ots) – Am Samstag, den 10.03.2018 um 14:15 Uhr kommt es auf der Bundesstraße 9 bei Frankenthal zu einem Verkehrsunfall mit insgesamt 6 Fahrzeugen. Nach Angaben der vor Ort befindlichen Unfallbeteiligten hat ein Fahrzeug auf der rechten Spur, vor einem Verkehrsschild gehalten. Die nachfolgenden Fahrzeuge bremsten, konnten aber Kollisionen untereinander nicht verhindern. Nach dem Unfall konnten die Beteiligten noch mit dem Fahrer des ersten Fahrzeuges sprechen. Dieser hat vor dem Schild gehalten, da er Ortsfremd war und sich orientieren müsse. Da sein Fahrzeug nicht beschädigt war, entfernte sich der Fahrzeugführer von der Unfallörtlichkeit. Das Kennzeichen des Unfallverursachers steht fest. Der Gesamtschaden wird auf 11.500 EUR geschätzt. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Fahrer konnte bereits ermittelt werden. Diesen erwartet eine Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ihm droht neben dem Strafverfahren der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.