Mainz – Rheinland-Pfalz setzt sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative, die auf das Land Berlin zurückgeht, für die Abschaffung der Eigenbeteiligung bei der Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen ein. Den entsprechenden Antrag auf Gesetzesänderung hat der Ministerrat heute bewilligt.
„Die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiges Element der sozialen Teilhabe. Das gemeinsame Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen fördert eine regelmäßige ausgewogene Ernährung und die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Integration“, begründete Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Initiative. Ziel des Gesetzesantrags ist die Übernahme der gesamten Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Wohngeldgesetzes und des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kosten zur Teilnahme an der in schulischer Verantwortung angebotenen Mittagsverpflegung übernommen. Bisher müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch für jede Mahlzeit einen Euro als Eigenanteil erbringen. Hier gibt es immer wieder Fälle, dass Erziehungsberechtigte ihren Eigenanteil nicht entrichten und die Kinder daher von der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bedeutet die aufwändige Abrechnung und der Einzug des Eigenanteils einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Aus diesen Gründen fordert der Gesetzantrag die Streichung des Eigenanteils an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und die vollständige Übernahme der Kosten über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. „Die Forderung nach einem freien Mittagessen war auch Thema bei vielen Besuchen und Gesprächen im Rahmen unseres Beteiligungsprozesses ‚Armut begegnen – gemeinsam handeln‘. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ein wichtiges Instrument, um durch Armut bedingten Benachteiligungen entgegenzuwirken und Armutsfolgen zu bekämpfen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird zu einer weiteren Entlastung der Familien führen“, so Bätzing-Lichtenthäler.