Frankfurt am Main – Die Goethe-Universität hat einen neuen Kanzler: Dr. Albrecht Fester (62) hat in dieser Woche seine Position als Verwaltungschef von Hessens größter und Deutschlands drittgrößter Universität angetreten. Nach dem Abschied des früheren Kanzlers Holger Gottschalk hatte der promovierte Chemiker das Amt bereits kommissarisch ausgeübt. In der Amtszeit seines Vorgängers war er zudem dessen Stellvertreter gewesen.
Der gebürtige Bad-Homburger ist mit einer Richterin verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Söhnen. Nach dem Abschluss als Dipl. Ing. an der TU Darmstadt wechselte er als Wissenschaftler 1986 an die Goethe-Universität. Seit 2004 arbeitete er in verschiedenen Leitungsfunktionen in der Verwaltung.
Universitätspräsidentin Prof. Dr. Birgitta Wolff sagt: „Ich bin sehr froh, dass wir Albrecht Fester als Kanzler gewinnen konnten. Er kennt die Goethe-Universität sowohl durch seinen eigenen wissenschaftlichen Werdegang als auch als langjähriger Chef des Bereichs Immobilien und Baumanagement wie kaum ein anderer. Er verfügt über dezidierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Personalführung, aber auch der Haushaltsaufstellung und des Finanzcontrollings und wird als zuverlässiger Gesprächspartner und Problemlöser in der gesamten Uni sehr geschätzt. Ich freue mich sehr auf die weitere, noch engere Zusammenarbeit.“
Dr. Albrecht Fester erklärt: „Ich freue mich sehr über den Vertrauensvorschuss, den diese Ernennung bedeutet. Ich werde mich mit voller Energie für die Belange unserer Universität einsetzen, um das in mich gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Die Goethe-Universität muss in den nächsten Jahren viele Herausforderungen bewältigen, sei es die Weiterführung unseres ambitionierten Bauprogramms an allen Standorten, Digitalisierung und Internationalisierung der Verwaltung sowie auch Themen der Personalentwicklung und Gewinnung, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit allen Beteiligten die Entwicklung der Goethe-Universität zu gestalten.“
Gemäß Hessischem Hochschulgesetz (§41, Abs.1) ist der Kanzler Mitglied des Universitätspräsidiums und „leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums“. Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt und nimmt nach Maßgabe der Beschlussfassung des Präsidiums die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten wahr.“ Zudem vertritt er die Dienststelle gegenüber dem Personalrat und ist darüber hinaus Beauftragter des Präsidiums in Tarifangelegenheiten und verantwortlich für das Liegenschafts- und Vermögensmanagement.