Frankenthal (ots) – Nach den jüngsten Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung und der Rheinpfalz hat das Social-Media-Team der Polizeiinspektion Frankenthal die im September 2017 ausgesprochene Blockade eines Twitter-Followers in eine Stummschaltung des selbigen umgewandelt.
Da die Zustellung einer persönlichen Nachricht an ihn nicht möglich gewesen ist und da an dem Sachverhalt überörtliches Interesse besteht, veröffentlicht das Social-Media-Team der Polizeiinspektion Frankenthal den Wortlaut der Begründung auch in vorliegender Pressemeldung.
„Sehr geehrter User, nachdem wir Sie im September 2017 aufgrund mehrerer öffentlicher Äußerungen ihrerseits, zuletzt (18.09.2017, 11:54 Uhr) der Behauptung, dass “die Polizei [Frankenthal] … Opfer im Straßenverkehr [verhöhne]” blockiert hatten, teilen wir Ihnen mit, dass wir das Blockieren Ihres Accounts in Kürze in ein Stummschalten ändern werden.
Gerne hätten wir Ihnen die bisher gegen Sie getroffenen Maßnahmen in einem persönlichen Gespräch erläutert, da wir bemüht gewesen sind, ihre Kritik ernst zu nehmen. Indes scheint Ihnen der Wunsch nach Informationen aus unserem Twitter Account so wichtig zu sein, dass Sie die Hinzuziehung eines überregionalen Pressemediums dem direkten Austausch mit uns vorziehen. Eine moralische Wertung dieses Verhaltens überlassen wir anderen.
Die abschließende rechtliche Bewertung hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit Ihrer vg. Äußerungen steht indes noch aus. Sobald sich ein Straftatenverdacht erhärten sollte, werden wir die weiteren notwendigen Schritte einleiten.
Die Auffassung, dass es sich bei Ihren Äußerungen um reine “Meinungsäußerungen” handele, wie bspw. Ulf Buermeyer in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung zitiert wird, teilen wir nicht uneingeschränkt. Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Maßnahmen, die wir gegen Sie getroffen haben bzw. treffen werden, nach wie vor als gerechtfertigt an. Mit der, wenn Sie so wollen, Mindermaßnahme “Stummschalten” erhalten Sie die Möglichkeit, wieder alle Inhalte unseres Twitter-Accounts mit zu verfolgen, allerdings können Sie diese nicht so weiter verwenden, dass wir unmittelbar davon betroffen sind.
Gleichwohl werden wir im Rahmen unseres Monitorings auch Ihr Verhalten im Umgang mit unseren Meldungen weiter beobachten und strafbare Handlungen konsequent verfolgen. Ob das Sperren Ihres Accounts tatsächlich ein Verstoß gegen das “rheinland-pfälzische Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG)” darstellt, ist darüber hinaus strittig;
Insbesondere ist strittig, ob das Grundrecht auf Informationsfreiheit auch tatsächlich das Medium bzw. die Art und Weise erfasst, wie bzw. mit welchen Aufwänden Ihrerseits Sie Zugang zu unseren Informationen erlangen. Denn vom Informationsangebot der Polizei Frankenthal sind Sie ja nach wie vor nicht abgeschnitten geblieben, weil die Pressemeldungen unserer Dienststelle auch in anderen Medien publiziert werden, bspw. dem Presseportal.
Unseres Erachtens stellt ein erschwerter Zugang zu Informationen alleine noch keinen strafbewehrten Eingriff in die Informationsfreiheit der Betroffenen ein. Schließlich unterbreiten wir Ihnen nochmals das Angebot, sich persönlich mit uns auseinander zu setzen.
Dabei können wir auch gerne nochmal über den eigentlichen Anlass reden, nämlich die bedauerlich vielen verletzten Fahrradfahrer in unserem Zuständigkeitsbereich, die es mit Sicherheit nicht verdient haben, dass wir mediale Prinzipienreiterei ihrer Sache vorziehen.
Ihr Social-Media Team der Polizeiinspektion Frankenthal“