Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
(Frankenthal) – Fahrraddiebstahl
Frankenthal (ots) – Am 20.03.2018, zwischen 07:50 Uhr und 12:30 Uhr, entwendet ein bislang unbekannter Täter an einer Schule in der Mörscher Straße von Frankenthal ein dort verschlossen abgestelltes Mountainbike der Marke Cube im Wert von ca. 500,- EUR.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
In Frankenthal ereignet sich statistisch an jedem Tag ein Fahrraddiebstahl. Bitte be-achten Sie die technische Richtlinie TR 6102 für ein sicheres Fahrradschloss. Nachzulesen unter www.adfc.de.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.
(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht
Frankenthal (ots) – Im Zeitraum vom 19.03.2018, 21:00 Uhr, bis 20.03.2018, 13:30 Uhr, beschädigt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer auf dem Röntgenplatz in Frankenthal einen dort zum Parken abgestellten PKW Fiat Bravo und entfernt sich anschließend von der Unfallstelle ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 400,- EUR im Bereich des hinteren linken Kotflügels zu kümmern.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.