Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. März 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2018 den 32-jährigen deutschen und algerischen Staatsangehörigen Samir K. in Baden-Württemberg durch Spezialkräfte der Bundespolizei festnehmen lassen.
Zudem wurden die Wohnung des Beschuldigten sowie sieben weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen durchsucht. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) in zehn Fällen unterstützt zu haben (§§ 129b, 129a StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte richtete in den Jahren 2015 bis 2017 in zehn Fällen jeweils unter Angabe von Alias-Namen Telegram- und Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E-Mail-Adressen ein, die für vier sich in Syrien und dem Irak aufhaltende IS-Mitglieder bestimmt waren.
Durch die Übermittlung der gebrauchsbereiten Kommunikationsmittel eröffnete der Beschuldigte den aus Deutschland stammenden IS-Mitgliedern die konspirative Kommunikation mit anderen IS-Angehörigen und Verbreitung von Nachrichten über das Internet.
Der Beschuldigte wurde gestern (21. März 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.