Rüsselsheim – Nachdem ein 18 Jahre alter Mann in der Nacht zum Samstag (24.03.) offenbar nach einer Verpuffung in seiner Wohnung mit Verbrennungen ein Krankenhaus aufgesucht hat und anschließend aufgrund seiner Verletzungen in eine Spezialklinik eingeliefert wurde, durchsuchten Polizeibeamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt im Rahmen der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen die Räumlichkeiten des 18-Jährigen.
7 Bastelböller festgestellt
In dem von dem Mann bewohnten Haus im Innenstadtbereich stellten die Polizisten daraufhin sieben explosive Selbstlaborate sicher. Die Präparate wurden von Experten des Hessischen Landeskriminalamts fachmännisch gesichert und abtransportiert.
Strafanzeige
Die Polizei erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls und wie genau sich der junge Mann seine Verletzungen zuzog, dauern derweil an.
Eindringliche Warnung
Die Polizei warnt mit Blick auf den Vorfall vor selbstgebauten “Krachern” oder anderen Selbstlaboraten. Sie sind hochgradig unkontrollierbar, instabil und bedeuten somit ein Höchstmaß an Gefährdungen. Selbst geringe Erschütterungen können diese Stoffe ungewollt zur Explosion bringen und dabei nicht selten schwerste Verletzungen bis hin zu Todesfällen zur Folge haben.