Karlsruhe – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Betrunken Unfall verursacht und geflüchtet
Karlsruhe (ots) – Ein 46 Jahre alter Autofahrer hat am Montag gegen 17.00 Uhr auf der Durlacher Allee einen Unfall verursacht. Er fuhr am Stauende auf ein stehendes Fahrzeug auf und beschädigte dieses. Die Fahrerin dieses Fahrzeuges machte den Verursacher auf den Unfall aufmerksam. Dieser fuhr jedoch weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Durch Beamte des Polizeireviers Durlach wurde der Flüchtige kurze Zeit später angetroffen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Autofahrer 2,34 Promille Alkohol im Blut hat. Der 46-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von 2300,- EUR.
Karlsruhe-Knielingen- Geldautomaten gesprengt
Karlsruhe (ots) – Unbekannte haben am Dienstagmorgen einen Geldausgabeautomaten in einer Bank in der Herweghstraße gesprengt. Gegen 3.30 Uhr konnte ein Zeuge nach einem Knall vier maskierte Männer beobachten, die aus der Filiale flüchteten. Die Täter gelangten nicht an die Geldkassetten und konnten trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung entkommen. Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst, Telefon 0721 939-5555, zu melden.
Unerlaubt eingereist und mit Haftbefehl gesucht
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Karlsruhe (ots) – Ein 22-jähriger Albaner wurde in der vergangenen Nacht im Hauptbahnhof Karlsruhe verhaftet. Der Mann wies sich im Rahmen der Kontrolle mit einer französischen Asylbescheinigung aus. Ein erforderliches Aufenthaltsdokument für Deutschland konnte er nicht vorweisen.
Im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Aus dieser war noch eine Restgeldstrafe von 215 Euro offen.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der 43-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde eingeleitet.