Kreis Kaiserslautern – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person
Autobahnkreuz Landstuhl (ots) – Am Diensttagnachmittag, gegen 15:05 Uhr, kam es im Autobahnkreuz Landstuhl von der A62 aus Fahrtrichtung Pirmasens kommend in Richtung A6 Fahrtrichtung Saarbrücken zu einem Alleinunfall. Hierbei befuhr ein 18-jähriger Fahranfänger aus Bruchmühlbach mit überhöhter Geschwindigkeit den Zubringer zur A6 in Richtung Saarbrücken. In der Rechtskurve verlor der 18-jährige die Kontrolle über seinen BMW. Infolge dessen überschlug sich dieser mehrfach und kam nach ca. 50 Metern mit seinem Fahrzeug zum Liegen. Der Fahrer konnte trotz des mehrfachen Überschlagens eigenständig aus dem Wrack herauskommen. Der Fahrer verletzte sich zum Glück nur leicht und wurde mit einem Rettungswagen zur Uniklinik Homburg verbracht. Dort muss er zur weiteren Beobachtung verbleiben. Das Autobahnkreuz Landstuhl musste in dortigen Bereich für die Fahrtrichtung Saarbrücken für ca. 2 Stunden voll gesperrt werden. An dem Fahrzeug des 18-jährigen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000,-EUR.
Mit 2 Promille hinterm Steuer
Sembach (Kreis Kaiserslautern) (ots) – Dank eines Hinweises eines aufmerksamen Zeugen hat die Polizei am Montagvormittag in Sembach einen betrunkenen Lkw-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Dem Zeugen war der Lkw kurz nach 11 Uhr in der Junkers-Straße aufgefallen, als er von seinem Fahrer gerade eingeparkt wurde. Weil dabei der Eindruck entstand, dass der Mann hinter dem Steuer unter Alkoholeinfluss steht, wurde die Polizei hinzugezogen.
Den gleichen Eindruck gewannen die ausgerückten Beamten und nahmen den 52-Jährigen mit zur Dienststelle, wo er einen Atemtest absolvierte – Ergebnis: 2,03 Promille. Dem Mann wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen sowie Fahrzeugschlüssel und Führerschein sichergestellt. Zudem wurde die Fahrerkarte für weitere Ermittlungen ausgelesen.
Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellte sich heraus, dass gegen den 52-Jährigen ein Haftbefehl bestand. Weil er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er schließlich ins nächste Gefängnis gebracht, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt.