Mainz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz/Trier – hat dem Verein „Johanneshilfswerk international e.V.“ mit Sitz in Berlin sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen.
Das Sammlungsverbot ist noch nicht rechtskräftig.
Johanneshilfswerk international e.V. ruft, unter anderem mittels seiner Internetseiten, zu Geldspenden auf und wirbt um fördernde Mitglieder. Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist.
Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um sofortige Mitteilung, sollten Spendensammlungen und insbesondere Bankeinzüge für Förderbeiträge im Namen des Vereins Johanneshilfswerk international e.V. mit Sitz in Berlin in Rheinland-Pfalz bekannt werden.
Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden.