Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mit knapp 1,5 Promille gegen die Treppe gerauscht
Raumbach (Verbandsgemeinde Meisenheim) (ots) – Am Abend des Karfreitags wurde der Polizei mitgeteilt, dass durch einen PKW eine Treppe mitsamt Geländer beschädigt wurde. Der verantwortliche Fahrzeugführer konnte festgestellt werden. Den Beamten fiel bei der Befragung Alkoholgeruch in der Atemluft auf. Ein Test vor Ort ergab 1,48 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Kirn: Unfall mit Sachschaden
Kirn – Am 31.03.2018 gegen 14:00 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall im Berger Weg in Kirn. Ein 71. Jähriger Mann wollte hier aus seiner Garage herausfahren und touchierte beim Rückwärtsfahren einen am Fahrbahnrand geparkten PKW einer 34 Jährigen Frau. Es entstand an beiden PKWs leichter Sachschaden.
Weitersborn: Wildunfall:
Weitersborn – Am 31.03.2018 gegen 18:55 Uhr befuhr eine 40 Jährige Frau mit ihrem PKW die K4 von Weitersborn in Richtung Kellenbach. Hierbei sprang ihr ein Reh vor ihr Auto, sodass es zur Kollision kam. Das Tier erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Am PKW entstand leichter Sachschaden.
Bad Sobernheim: Wild-VU L233
Bad Sobernheim – Am 01.04.2018 gegen 01:00 Uhr kam es zu einem weiteren Wildunfall auf der L233 in Bad Sobernheim OT Steinhardt. Ein PKW Führer kollidierte hier mit einem auf die Fahrbahn springenden Rehs. Es entstand Sachschaden am PKW von ca. 2000 Euro. Das Reh wurde vor Ort erlöst.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss beim Abschleppen – SIEHE FOTO
Spabrücken, K29 (ots) – Zu einem kuriosen Unfall kam es am 31.03.18 gegen 22:30 Uhr auf der K29 bei Spabrücken. Nachdem der 34-jährige Fahrer eines Quads mangels Benzin liegen blieb, lies er sich von einem Verwandten mittels Abschleppseil abschleppen. Während des Abschleppvorgang verlor er dann die Kontrolle über das Quad, kam von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und kollidierte leicht mit einem Baum. Im Anschluss lies der Fahrer von einer weiteren Fahrt ab und wurde nach Hause verbracht. Durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wurde in der Folge ein Verlassen im Straßengraben stehendes Quad gemeldet. Durch die unfallaufnehmende Streife der Polizei Bad Kreuznach konnte das Quad mit noch warmem Motor, sowie im Zündschloss steckendem Fahrzeugschlüssel festgestellt werden, vom Fahrer jedoch fehlte jede Spur. Da das Fahrzeug nach Bayern zugelassen war und keine Hinweise auf einen Fahrzeugnutzer im näheren Einzugsgebiet vorlagen, musste eine Streife der dort zuständigen Dienststelle den Halter aufsuchen, welcher den 34-jährigen Fahrzeugnutzer aus Spabrücken benennen konnte. Der Fahrer konnte durch die Streife angetroffen werden. Hierbei konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden, was sich durch einen Atemalkoholtest (0,77 Promille) bestätigte. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Verhinderte Trunkenheitsfahrt
Bad Kreuznach, Poststraße (ots) – Am Samstag den 31.03.18 gegen 22:30 Uhr stellte eine Streife der Polizei Bad Kreuznach eine an ihr geparktes Fahrzeug rennende 40-jährige Frau fest, die unmittelbar vor ihrem PKW beim Herausnehmen ihres PKW-Schlüssels aus ihrer Handtasche ins Taumeln gerät. In der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau deutlich dem Alkohol zugesprochen hatte und trotz dessen noch an ihre etwa 60km entfernte Wohnanschrift fahren wollte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,09 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung der angedachten Fahrt sichergestellt. Die Frau bestellte sich daraufhin ein Taxi.
Trunkenheitsfahrt
Bad Kreuznach, Am Grenzgraben (ots) – Am 01.04.18 gegen 04:00 Uhr wurde eine 22-jährige Besucherin einer Großdiskothek in Bad Kreuznach auf dem Nachhauseweg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Fahrerin stand unter Einfluss von Alkohol, weshalb ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von 0,52 Promille. Gegen die Fahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Fahrerin muss nun mit einem Bußgeld von 500EUR sowie einem 4-wöchigen Fahrverbot rechnen.