Germersheim – Zum Sachstand der erneuten Altersüberprüfung im Landkreis Germersheim berichtet Landrat Brechtel wie folgt: Am 22. Februar 2018 waren dem LK 82 „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (umA) zugewiesen. Bisher gibt es bei den Altersüberprüfungen folgende Änderungen:
Bei 4 umA wurden die Hilfen gemäß der Hilfeplanung regulär beendet (Hilfeplan-Ziel oder Höchstalter sind erreicht). Bei 3 umA wurden die Hilfen aufgrund der Familienzusammenführung beendet.
Bei einem umA wurde die Hilfe beendet, weil er im Rahmen der der erneuten qualifizierten Inaugenscheinnahme zur Altersfeststellung seinen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige zurückgezogen hat.
Damit wird aktuell noch 74 umA Hilfe gewährt.
Bei 25 dieser 74 umA wurde das Alter zweifelsfrei festgestellt, entweder durch vorliegende Ausweispapiere (19) oder durch medizinische Untersuchung (6).
Somit verbleiben von den ursprünglich 82 umA noch 49 Personen, die in den nächsten Wochen noch zu prüfen sind.
Wie bereits berichtet, wird zunächst erneut eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt. Ergeben sich Zweifel, so können auch medizinische Methoden eingesetzt werden.