Neustadt – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Kontrolle Durchfahrtsverbot Diedesfelder Straße
Neustadt/Weinstraße – Hambach (ots) – Wegen vereinzelter Beschwerden zu unterschiedlichen Zeiten am Ostermontag, wurde das Durchfahrtsverbot in der Diedesfelder Straße im Ortsteil Hambach, teilweise durch stationäre Kontrollen, wie auch regelmäßige Streifenfahrten, überwacht.
Um 10:35 wurden Personen gemeldet, die auf Grund des Durchfahrtsverbotes miteinander stritten. Als die Streife vor Ort verblieb und etwa 30 Minuten lang die Örtlichkeit überwachte, stellte sie niemanden fest, ebenso keine Verstöße.
Auf Grund einer weiteren Beschwerde einer Anwohnerin um 17:20 Uhr, wurde die Örtlichkeit nochmals überwacht. Von 16:20 bis kurz vor dem Mitteilungseingang, war bereits eine Streife in dem Bereich unterwegs und hatte keine Verstöße feststellen können. Auch bei nochmaliger Überwachung an der Örtlichkeit bis 17:30 Uhr, lagen keine Verstöße vor. Das generelle Verkehrsaufkommen in diesem Bereich war zu dieser Zeit sehr niedrig.
Ab 21 Uhr wurde die Örtlichkeit nochmals, nicht anlassbezogen, überwacht. Nachdem sich nach einer halben Stunde Wartezeit kein Verstoß feststellen ließ, wurden die weiteren Kontrollmaßnahmen eingestellt.
Verkehrskontrollen am Ostermontag
Neustadt/Weinstraße – Gimmeldingen (ots) – Auch am Ostermontag war der Ortsbereich Neustadt Gimmeldingen, nicht zuletzt wegen der blühenden Mandelbäume und angenehmer Witterung, wieder ein Anziehungspunkt für Fans von frischer Luft und Sonnenschein.
Ab 16:30 Uhr führte die Polizeiinspektion Neustadt/ W. Kontrollmaßnahmen im Bereich L512/ Mandelring durch. Erfreulich viele Fahrerinnen und Fahrer waren nicht alkoholisiert unterwegs, ein paar leichtest Alkoholisierte zum Glück nur im Bereich des “akademischen Alkoholviertels”, bis höchstens 0,29 Promille. Ein Fahrzeugführer musste mit einer Konzentration von 0,49 Promille, knapp unter der Ordnungswidrigkeitengrenze, sein Fahrzeug für eine Stunde stehen lassen. Ein weiterer Fahrzeugführer musste mit 0,62 Promille das Lenkrad an die nüchterne Gemahlin abgeben. Auf ihn selbst wird ein Einmonatiges Fahrverbot, sowie eine Geldbuße von 500 Euro (ohne Verfahrenskosten) zukommen. Weiterhin konnten kleinere Verkehrsverstöße, z.B. mangelhafte Bereifung, geahndet werden.