Speyer – Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans hat die Stadt Speyer zum wiederholten Male das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf die hohe Betroffenheit von Speyerer Bürgern durch Schienenverkehrslärm und auf konkrete Lärmbrennpunkte hingewiesen. „Weder inhaltlich noch formal wurde die Stellungnahme, die die Stadt Speyer in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben hatte, berücksichtigt“, stellt Beigeordnete Stefanie Seiler fest. Auch sei der Prioritätenliste des EBA für die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen nicht zu entnehmen, wann im Bereich der Stadt Speyer mit Lärmminderungsmaßnahmen gerechnet werden könne, erläutert Umweltdezernentin Seiler die Notwendigkeit, auch die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die im März 2018 abgelaufen war, zu nutzen, um auf die Lärmprobleme der Kommune hinzuweisen.
Die Stadtverwaltung Speyer hatte bereits in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2017 mit Unterstützung eines Fachbüros (GSB GbR, Prof. Dr. Kerstin Giering) die Lärmkartierung für das Stadtgebiet kritisch auf Plausibilität überprüft und auf entsprechende Defizite hingewiesen. Von Schienenlärm besonders betroffen sind beispielsweise die Anwohner der Iggelheimer Straße, Waldstraße, Hirsch- und Hasenstraße, aber auch Storchenpark, Obere Langgasse und die Schützenstraße zählen zu den Schienenlärm-Brennpunkten. Als aktive Maßnahmen der Lärmbekämpfung benennt die Stadt in ihrer aktuellen Stellungnahme u.a. Lärmschutzwände im innerstädtischen Bereich, Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit im bewohnten Bereich und Einbau von Schienenstegdämpfern. Seien aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich, solle ergänzend auf passive Schallschutzmaßnahmen abgestellt werden, so die städtische Stellungnahme. Ferner betont Beigeordnete Seiler, dass die Stadt das EBA darüber informiert habe, welche schienennahen Flächen in Zukunft als Wohngebiete entwickelt werden sollen, um frühzeitig auf mögliche künftige Konflikte hinzuweisen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr hatten Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen sowie weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, die Möglichkeit, auf Lärmprobleme aufmerksam zu machen und Stellungnahmen einzureichen. Das Eisenbahn-Bundesamt beginnt nun mit der Auswertung der Befragung, die Ergebnisse sollen Mitte 2018 veröffentlicht werden.