Wiesbaden – Zum Jahresende 2017 waren rund 10,6 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der registrierten Ausländerinnen und Ausländer damit um rund 585.000 beziehungsweise 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Damit befand sich das Wachstum der ausländischen Bevölkerung auf dem Niveau des Jahres 2013, vor Beginn der Flüchtlingskrise.
Langfristig betrachtet lag der Zuwachs der ausländischen Bevölkerung über dem durchschnittlichen Anstieg der letzten 10 Jahre (+ 388.000). Für die Entwicklung der Ausländerzahlen nach dem AZR im Jahr 2017 waren zwei Faktoren ausschlaggebend: Einerseits ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) und andererseits eine bereits länger anhaltende steigende Zuwanderung aus der Europäischen Union (EU), vor allem aus den Staaten der EU-Erweiterungen seit 2004.
Im Jahr 2017 stammten rund 5,92 Millionen der im AZR registrierten Ausländer und Ausländerinnen aus Drittstaaten. Das waren rund 163.000 oder 2,8 % mehr als im Jahr 2016 (rund 5,76 Millionen). Damit war der Anstieg deutlich geringer als noch 2016, als er 665.000 beziehungsweise 13,0 % betragen hatte. Das niedrigere Wachstum lässt sich auf eine geringe Nettozuwanderung (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden zurückführen. So betrug die Nettozuwanderung aus Syrien 2017 rund 61.000 Personen (2016: 260.000), Irak 17.000 Personen (2016: 91.000) und Afghanistan 5.000 Personen (2016: 119.000).
Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten ist 2017 hingegen deutlich gestiegen und sorgte damit für ein überdurchschnittliches Wachstum der ausländischen Bevölkerung. Die Nettozuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten belief sich im Jahr 2017 auf 439.000 Personen (2016: 277.000). Dabei war die Zuwanderung aus der Europäischen Union maßgeblich auf Staatsangehörige der Länder zurückzuführen, die seit 2004 der EU beigetreten sind. Die höchste Nettozuwanderung verzeichneten Polen (85,000) und Rumänien (85.000) gefolgt von Bulgarien (45.000).
Die Entwicklung der letzten 10 Jahre verdeutlicht die steigende Bedeutung der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zwischen 2007 und 2017 ist die ausländische Bevölkerung mit der Staatsangehörigkeit eines neuen EU-Mitgliedstaats von 919.000 auf 2,6 Millionen gewachsen (+ 185,7 %). Die größten Wachstumsraten über diesen Zeitraum hatten rumänische (+ 636,3 %) und bulgarische (+ 563,0 %) Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Die regionale Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ähnelt jener der gesamten ausländischen Bevölkerung. Der Großteil ist in Bayern (21,0 %), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (19,4 %) und Baden-Württemberg (17,1 %) registriert. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten mit 26,0 % einen deutlich höheren Anteil als jene aus den alten EU-Mitgliedstaaten mit 7,8 %.
Ausländische Bevölkerung im Jahr 2017 bei 10,6 Millionen
Bei der Interpretation der heute veröffentlichten Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) ist folgendes zu beachten: Der Zuwachs um 585.000 beziehungsweise 5,8 % gegenüber dem Vorjahr stellt korrekt die Veränderung der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 2016 auf 2017 dar. Allerdings sind in diesem Anstieg auch erhebliche Nachmeldungen ins AZR enthalten, die sich auf Zuwanderungsfälle vor dem Jahr 2017 beziehen.
Das bedeutet, dass der Zuwachs der Zahl der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 585.000 nicht als Nettozuwanderung des Jahres 2017 interpretiert werden darf. Das Statistische Bundesamt wird die Größenordnung der Nachmeldungen ins AZR, die sich auf Wanderungsfälle der Vorjahre bezieht, nach Vorliegen der Zahlen umgehend veröffentlichen.