Schwetzingen – Neue Regelungen für Bewohnerparken.
Heckerstraße wird zur Einbahnstraße
Neuregelungen beim Bewohnerparken: Die bestehende Bewohnerparkzone 2 wird um die Schul-, Luisen- und Heckerstraße erweitert. Die Mannheimer Straße wird nicht dazu genommen. Ein Teil der Anwohner der Mannheimer Straße kann jedoch einen Bewohnerparkausweis für die Zone 2 beantragen.
Ganz neu eingerichtet wird die Bewohnerparkzone 3, bestehend aus Gartenstraße, Blumenstraße und Schützenstraße.
Anwohner der beiden Zonen können für 20,40 EUR einen Bewohnerparkausweis erwerben, der zwei Jahre gültig ist. Dieser Ausweis berechtigt in der jeweiligen Zone zum unbegrenzten Parken. Alle anderen Verkehrsteilnehmer können in diesen Straßen werktags zwischen 9 und 21 Uhr mit Parkscheibe für ein oder zwei Stunden kostenlos parken.
Der Gemeinderat beschloss auch die Einführung von Besucherkarten für die Bewohnerparkzonen 1 bis 3. Beim Erwerb eines Bewohnerparkausweises erhalten die Bewohner 20 Besucherkarten kostenlos. Darüber hinaus können Besucherkarten in 10er Blöcken für 10,20 EUR im Bürgerbüro erworben werden.
Im Rahmen einer Bürgerumfrage kam von den Anwohnern der Heckerstraße der Wunsch nach einer Umwandlung in eine Einbahnstraße auf. Diese wird künftig als Einbahnstraße aus Richtung Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Mannheimer Straße geführt.
Stadt und Gemeinderat sind sich einig, dass man den Erfolg der Regelung im Auge behalten und gegebenenfalls nachsteuern muss.
Sanierung Karlsruher Straße: Generalplaner wird beauftragt
Die Karlsruher Straße wird im kommenden Jahr umfassend saniert. Der Gemeinderat vergab jetzt den Auftrag zur Generalplanungsleistung an die Bietergemeinschaft BIT/ Eiling zum Angebotspreis in Höhe von 824.896,67 EUR. Die Bietergemeinschaft aus Heidelberg/ Karlsruhe hatte sich im europaweiten Verfahren gegen zwei andere Bewerber durchgesetzt.
Ähnlich wie schon beim Schlossplatzumbau möchte die Stadt mit einem guten Baustellenmanagement für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Anfang 2019 soll es dann planmäßig losgehen.
‚Postgelände‘: Bebauungsplan wird offengelegt
Ende 2017 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Postgelände am Bahnhof beschlossen. Der Entwurf dieses Bebauungsplans einschließlich schalltechnischer und spezieller Artenschutzrechtlicher Untersuchungen wird jetzt öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme gebeten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht für das alte Postgebäude eine viergeschossige Bebauung und eine zweieinhalbgeschossige rückwärtige Bebauung vor. Während die Deutsche Post weiterhin im Erdgeschoss bleiben soll, entstehen in den darüber liegenden Geschossen Mietwohnungen. Das Bestandsgebäude wird dazu mit zwei seitlichen Anbauten und einem Penthaus erweitert und insgesamt optisch deutlich attraktiver gestaltet. Im hinteren Bereich des Grundstückes sind drei Mehrfamilienhäuser und eine Tiefgarage geplant. Insgesamt entstehen dadurch rund 37 Wohneinheiten. Erfreulich aus Sicht der Stadt ist auch, dass es nach dem Umbau deutlich mehr Grün auf dem Areal geben wird.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.