Mainz – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. 5.000 Euro davon wird der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen in der OPEL ARENA verwenden, die an den DFB zu zahlende Strafe beläuft sich somit auf 12.000 Euro.
Zu Beginn der Bundesligapartie bei Hannover 96 im Januar 2018 wurden zwei Bengalische Fackeln im Mainzer Zuschauerblock gezündet. Darüber hinaus wurde vor und während der DFB-Pokalbegegnung bei Eintracht Frankfurt im Februar im Gästeblock mehrfach Pyrotechnik abgebrannt.