KAISERSLAUTERN – Vor Anpfiff des Spiels 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am Nachmittag des 27.11.2016 führte eine – in einheitlicher Kleidung erschienene – Personengruppe Karlsruher Anhänger in Block 18.1 des Fritz-Walter-Stadions eine Vermummungs- und Pyrotechnik-Aktion durch.
Sie breiteten über sich eine Blockfahne aus, und zwar so lange, bis sie sich dahinter Schlauchschals über die untere Gesichtspartie gezogen hatten. Dann wurden von Personen in der Gruppe Rauchtöpfe und Pyrotechnik gezündet. Andere Stadionbesucher erlitten hierdurch Reizungen der Atemwege. Danach kam die Blockfahne ein zweites Mal zu Einsatz, um die Vermummung darunter wieder abzulegen.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern leitete daraufhin Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel ein.
Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs nach § 125 des Strafgesetzbuchs lautet:
„Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das Versammlungsgesetz stellt den unter Strafe, der an einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel wie einem Fußballspiel in einer Aufmachung teilnimmt, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt.
Auswertungen abgeschlossen
Die umfangreichen polizeilichen Auswertungen der Videoaufzeichnungen sind nunmehr abgeschlossen. Sie bezogen sich insbesondere auf die Identifizierung der Tatverdächtigen und auf die Zuordnung konkreter Tathandlungen zu den identifizierten Personen.
In 57 Fällen konnten Tatverdächtige identifiziert werden.
In den meisten Fällen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bereits ihre abschließende Entscheidung getroffen, nämlich in 41 Fällen beim Amtsgericht Kaiserslautern Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt und in 4 Fällen das Verfahren aus Gründen der Zuständigkeit an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben.
Mit den Strafbefehlsanträgen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in den meisten Fällen die Vorwürfe des Landfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot, in einigen Fällen auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Auch die gerichtlichen Verfahren sind zum Teil bereits abgeschlossen.
13 Verfahren wurden durch rechtskräftige Strafbefehle abgeschlossen, mit denen Geldstrafen von 90 Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 10 Monaten mit Bewährung verhängt wurden.
In 11 Fällen hat das Amtsgericht Kaiserslautern Hauptverhandlungen terminiert.