Kaiserslautern – Anlässlich der bundesweit geplanten Neuregelung der Notfallversorgung erklärt Geschäftsführer des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern und Landesvorsitzender des Verbands der Krankenhausdirektoren e.V. (VKD) Rheinland-Pfalz/Saarland, Peter Förster:
„Heute will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Spitzenvertreter von Ärzten, Kassen und Kliniken angehören, über die Reformierung der Notfallversorgung entscheiden. Für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser ist die geplante Neuregelung höchst problematisch und völlig inakzeptabel.
Falls das Gesetz so beschlossen wird, fallen an 67 von 94 Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz die Notaufnahmen weg. In der Westpfalz sind es sieben von neun Krankenhäuser, die dann nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen. Auch die Standorte Kusel, Rockenhausen und Kirchheimbolanden des Westpfalz-Klinikums sind betroffen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Patienten, da viele Standorte unerlässlicher Bestandteil der Notfallversorgung sind.
Die Neuregelung sieht zum Beispiel vor, dass Kliniken, deren Intensivstation weniger als sechs Beatmungsbetten hat, künftig nicht als Bestandteil der Notfallversorgung geführt werden. Das gilt auch für Krankenhäuser ohne Zentrale Notaufnahme oder Computertomograf, der rund um die Uhr verfügbar ist. Diese Kriterien und Maßstäbe sind überzogen.
In der Konsequenz heißt das, dass die Anforderungen an die Kliniken steigen und damit auch die Kosten. Der ohnehin defizitäre Bereich Notaufnahme wird dann noch defizitärer. Diese Anforderungen gehen an der Realität vorbei. Kleine Krankenhäuser werden diese weder personell noch strukturell erfüllen können. Dadurch könnten zukünftig weitere kleine Häuser – bewusst oder unbewusst – vom Markt verschwinden. Die Auswirkungen auf die notfallmäßige Versorgung der Bevölkerung werden katastrophal sein.
Auch bleibt bei der geplanten Neuregelung vollkommen unberücksichtigt, ob die noch verbleibenden Krankenhausstandorte überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Patienten zu versorgen. Da die ambulante Notfallversorgung heutzutage hauptsächlich in den Kliniken stattfindet, sind bereits viele Häuser sowohl personell als auch finanziell belastet oder vielfach auch überlastet.
Nach der Reform würden in Rheinland-Pfalz lediglich 27 Notaufnahmen übrig bleiben. In der Westpfalz wären es ausschließlich Pirmasens und Kaiserslautern. Die Bewältigung des Patientenaufkommens, das mit der Neuregelung auf das Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern zukommen würde, ist in der aktuellen Situation undenkbar.“