Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 18-jähriger Mann der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, am 07. März 2018 einen versuchten Mord begangen zu haben.
Wie mit Meldungen vom 08., 09. und 13. März berichtet, soll sich der Tatverdächtige am Tattag zum nördlichen Neckarufer begeben und dort gegen 12:40 Uhr auf die Geschädigte, eine 47-jährige Joggerin, getroffen sein. Die Frau habe er zunächst passieren lassen, um ihr dann hinterherzulaufen und mit einem Stein von hinten auf den Kopf zu schlagen.
Nachdem sein Opfer zu Boden gegangen war, soll der mutmaßliche Täter noch mindestens zwei weitere Male auf die sich heftig wehrende und laut schreiende Frau eingeschlagen haben. Aufgrund der Gegenwehr soll er jedoch vom Opfer abgelassen haben und vom Tatort geflohen sein.
Der Tatverdächtige geriet nach umfangreichen Ermittlungen, bei welchen u.a. mehr als 100 Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen wurde, in den Fokus der Ermittlungen der Kriminalisten.
Im Zuge eines auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkten Durchsuchungsbeschlusses konnten Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.
Bei der Vernehmung legte der Tatverdächtige ein umfangreiches Geständnis ab. Danach wurde er am Donnerstagmittag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats für Kapitaldelikte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu Motiv und Hintergründen der Tat dauern an.