Darmstadt – Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt werden immer mehr Einbürgerungsanträge gestellt: 2017 stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 300 auf 11.800. Der stärkste Anstieg war erneut bei britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu verzeichnen, die im vergangenen Jahr erstmals in die „Top Ten“ vorgestoßen waren. Mit 7,35 Prozent aller Anträge bilden diese nun sogar insgesamt die zweitgrößte Gruppe, direkt hinter Menschen mit türkischem Pass.
Bei Personen aus Großbritannien setzt sich damit der seit der Brexit–Ankündigung erkennbare Trend fort: Stellten 2015 knapp 100 Britinnen und Briten einen Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft beim RP, war diese Zahl 2016 auf 521 gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden ca. 870 Anträge gestellt. In diesem Jahr bislang 120. Menschen mit britischer Staatangehörigkeit haben damit Marokko 2017 als zweitstärkstes Herkunftsland im Regierungsbezirk Darmstadt abgelöst (siehe Grafik unten).
Mit Abstand die meisten Anträge wurden 2017 – wie schon in den Vorjahren – von Menschen aus der Türkei gestellt. Mit über 13 Prozent blieb diese Zahl gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Während Großbritannien von allen EU-Staaten nun mit Abstand die höchste Bewerberzahl aufweist, hat der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Staaten insgesamt stark zugenommen: Waren es 2016 noch gut 30 Prozent, ist der Anteil im vergangenen Jahr auf über 35 Prozent gestiegen.
Das RP Darmstadt war im vergangenen Jahr mit knapp 8700 ausgestellten Urkunden auch wieder für den Großteil aller Einbürgerungen in Hessen verantwortlich. Das RP bleibt damit deutschlandweit die größte Einbürgerungsbehörde. An der zweiten zentralen Einbürgerungsfeier des Landes Hessen am 12. April nahmen zahlreiche frisch Eingebürgerte aus dem Regierungsbezirk Darmstadt teil. Einige von ihnen erhielten auf der Bühne ihre vom RP ausgestellte Einbürgerungsurkunde.
Infobox:
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt entscheidet über alle Anträge aus dem Regierungsbezirk Darmstadt (Südhessen) mit Hilfe eines elektronischen Bearbeitungssystems, an das eine Vielzahl anderer Behörden angebunden ist, die an dem Einbürgerungsverfahren beteiligt sind. Das im Jahr 2005 als Pilotprojekt begonnene eGovernment-Verfahren hat sich bewährt, um die komplexe Aufgabe zu bewältigen und die Vielzahl der Anträge möglichst effizient zu bearbeiten.