Stuttgart – Der Geschäftsführer der BARMER Landesvertretung in Baden-Württemberg, Winfried Plötze, begrüßt das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegte gestufte System der stationären Notfallversorgung und spricht sich für eine zügige Umsetzung aus.
„Das nächstgelegene Krankenhaus ist nicht immer das geeignete. Einige Akutkliniken verfügen nicht über eine Intensivstation oder die Möglichkeit der computertomografischen Bildgebung. Die vom G-BA vorgegebenen Qualitätsstandards gewährleisten Patientensicherheit“, so Plötze.
Wichtig sei aber auch, die Kette vom Rettungsdienst bis zur Klinik zu beachten, um die Patienten zielgenau zu versorgen. „Wir haben Notfallsanitäter im Einsatz, die umfassender ausgebildet sind als die Rettungsassistenten. Sie können die Patienten in vielen Fällen eigenständig versorgen. Das entlastet auch die Notärzte und die Kliniken“.
Stationäre Notfallversorgung: GBA Beschluss liegt vor
Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Neustrukturierung der stationären Notfallversorgung beschlossen. Künftig gibt es ein dreistufiges System, in dem festgelegt ist, welche Klinik an der sogenannten Basisnotfallversorgung, an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung teilnimmt. Von den bundesweit 1748 Krankenhäusern sollen künftig noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen. 628 Kliniken könnten demnach aus der Notfallversorgung herausfallen. Das sei aber notwendig, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass so die Versorgungsqualität trotz längerer Transportwege verbessert werden kann. Plötze: „Wichtig ist, dass die vom G-BA festgelegten Kriterien für die Notfallstufen in den einzelnen Bundesländern konsequent umgesetzt und nicht durch Ausnahmen verwässert werden.“ Notfall-Krankenhäuser müssen demnach künftig über eine chirurgische oder unfallchirurgische und innere Abteilung verfügen. Der Patient in der Notaufnahme, soll binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Innerhalb von 30 Minuten muss ein Facharzt beim Patienten sein, bei Bedarf auch ein Anästhesist. Die Notfallklinik muss zudem eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten haben.