Worms – Am Sonntag, 4. November 2018, wählen die Wormser Bürgerinnen und Bürger ihren Oberbürgermeister bzw. ihre Oberbürgermeisterin nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Erhält bei dieser Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 18.11.2018 eine Stichwahl statt.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind Wahlvorschläge durch Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber möglichst bald, jedoch spätestens bis Montag, 17. September 2018, um 18 Uhr beim zuständigen Wahlleiter, Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek, Marktplatz 2, 67547 Worms, oder bei der Stadtverwaltung unter gleicher Adresse einzureichen.
Telefonisch Auskunft erteilt die Wahldienststelle im Rathaus (Raum 319) unter der Rufnummer 06241 / 853-1100. Die erforderlichen Vordrucke gibt es ebenfalls bei der Wahldienststelle.
Die entsprechende Bekanntmachung zur OB-Wahl mit allen Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17 vom 27. April und kann auch im Internet unter www.worms.de (Rathaus / Wahlen) eingesehen und heruntergeladen werden.