Marburg-Biedenkopf: Die Polizei-News

Marburg-Biedenkopf – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Rad sichergestellt – Eigentümer gesucht;

Trekking-Rad sichergestellt, Eigentümer gesucht.
Trekking-Rad sichergestellt, Eigentümer gesucht.

Marburg: Bereits Ende März kontrollierte die Polizei in der Marburger Innenstadt einen 42 -Jährigen, der mit einem grauen Trekking-Rad der Marke “Scott Sub 20” unterwegs war. Der Mann räumte ein, dass das Fahrrad nicht sein Eigentum sei. Eigenen Angaben zufolge will er es aus einem Hinterhof in der Mauerstraße geholt haben. Die ermittelten Beamten konnten das Rad bisher keinem Eigentümer zuordnen. Der rechtmäßige Besitzer wird gebeten, Kontakt mit der Ermittlungsgruppe der Marburger Polizei, Tel. 06421- 4060, aufzunehmen.

Unfallstelle und Verursacher gesucht

Kirchhain: Die Polizei sucht nach einem Vorfall, der sich am Mittwoch, 25. April, 11 Uhr bis zu einer unbestimmten Zeit am Nachmittag ereignete, die genaue Unfallstelle sowie den Verursacher. Als “Tatort” kommt der Herkules-Parkplatz in der Fuldaer Straße oder der Parkplatz vor dem Aktion-Markt in der Frankfurter Straße infrage. Der Schaden vorne links an dem weißen Opel Astra beträgt etwa 800 Euro. Der rote Lack an dem Kotflügel des Astras ist bisher der einzige Hinweis auf den Unfallgegner. Hinweise bitte an die Polizeistation Stadtallendorf, Tel. 06428- 93050.

Handy und Bargeld gestohlen

Marburg: In einer Gaststätte am Hirschberg nutzte ein Dieb in der Nacht auf Freitag, 27. April die “Gunst der Stunde”. Der Unbekannte griff zwischen 1.30 und 2.30 Uhr in eine abgelegte Handtasche und stahl ein Handy Huwai Mate 8 mit lilafarbener Hülle sowie Bargeld.

Seat angefahren

Stadtallendorf: Wahrscheinlich beim Rangieren fuhr ein Autofahrer am Donnerstag, 26. April zwischen 8 und 16.30 Uhr in der Bahnhofstraße gegen die Fahrertür eines geparkten schwarzen Seat Ibiza. Bei dem Vorfall auf dem Lidl-Parkplatz entstand ein Schaden von 500 Euro. Von dem mutmaßlichen Verursacher fehlt jede Spur. Hinweise bitte an die Polizeistation Stadtallendorf, Tel. 06428- 93050.

Anhänger kracht gegen Focus – Polizei sucht weißen Kleinbus mit Anhänger

Dautphetal-Allendorf/ K 73: Erst jetzt erhielt die Polizei Kenntnis von einem Unfall am Montagnachmittag, 23. April auf der Kreisstraße 73. In diesem Zusammenhang suchen die Beamten nach einem weißen Kleinbus mit einem weißen Anhänger. Eine Seniorin fuhr gegen 15.30 Uhr mit einem Ford Focus von Friedensdorf nach Damshausen. Wie berichtet wurde, kam ihr kurz vor der Abfahrt Allendorf der besagte Kleinbus in einer Kurve entgegen. Vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit scherte der Anhänger aus und krachte gegen den Ford Focus. Dabei entstand ein Schaden von 800 Euro. Der mutmaßliche Unfallverursacher kümmerte sich nicht weiter um das Geschehen. Hinweise zu dem Bus samt Hänger nimmt die Polizeistation Biedenkopf, Tel. 06461- 92950, entgegen.

Statt Verkaufsgespräch ist Führerschein weg;

Biedenkopf: Nervige Werbeanrufe, die wahrscheinlich über ein Call-Center gesteuert wurden, gingen in den letzten Tagen vermehrt auf einem Privatanschluss in Biedenkopf ein. Was der Anrufer nicht wissen konnte: Bei dem ausgesuchten Kunden handelte es sich um einen Polizeibeamten, der die Angelegenheit so nicht stehen lassen wollte. Der Beamte vereinbarte kurzerhand mit dem Anbieter von Solaranlagen einen Termin in Biedenkopf. Das Treffen am Mittwochnachmittag, 25. April verlief für den 41-Jährigen Verkäufer aus Süddeutschland dann wohl anders als erhofft. Anstelle eines Kundengesprächs durfte der Mann zunächst seinen Ausweis und Führerschein zur Prüfung aushändigen. Es stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis von einer Führerscheinstelle zu Sicherstellung ausgeschrieben war. Die Fahrerlaubnis wurde einbehalten und dem reisenden Handelsvertreter wurde eine Weiterfahrt mit seinem Mietwagen untersagt. Neben dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden nun auch Zuwiderhandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geprüft.

Allgemeine Hinweise der Polizei zu Werbeanrufen: (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Die Masche:

Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln.

Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten. So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten. Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält.

Hier gilt: Sofort handeln!

Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

Tipps Ihrer Polizei

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers.
  • Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu.
  • Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen.

Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden auf www.polizei-beratung.de (Unerlaubte Werbeanrufe)