Ingelheim – Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan zum Rhein-Selz-Park in Nierstein für unwirksam erklärt hat, muss die Kreisverwaltung Mainz-Bingen prüfen, ob die derzeitigen Erschließungs- und Bauarbeiten vor Ort einen wirksamen Bebauungsplan voraussetzen. Dies ist nach erster Prüfung nicht der Fall.
Deshalb steht im Rhein-Selz-Park zunächst kein Stopp der Erschließungsarbeiten an. Auch die Renovierungsarbeiten an den bestehenden Häusern dürfen weiterlaufen, da diese nicht genehmigungspflichtig sind. Dies ergab eine erste Analyse der Sachlage, nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Montag den Bebauungsplan für das Konversionsprojekt aufgehoben hatte. Damit ist der Fall für die Ingelheimer Behörde aber lange nicht abgeschlossen: „Die rechtliche Lage ist komplex, eine umfassende Prüfung durch die Verwaltung ist notwendig“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf. Das wird einige Tage in Anspruch nehmen, es müssen mehrere Rechtsgebiete geprüft werden – neben dem Baurecht zum Beispiel auch das Umweltrecht.
Grundsätzlich macht Wolf aber klar, dass es in erster Linie Sache der Stadt Nierstein ist darüber zu entscheiden, wie sie mit dem Bebauungsplan umgeht und wie es mit dem Rhein-Selz-Park weitergeht. Schließlich ist es die Stadt, die in dem OVG-Urteil angesprochen ist: „Die Planungshoheit obliegt Nierstein. Dort müssen nun die entsprechenden weiteren Beschlüsse gefasst werden.“
Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Bau einer Offroad-Strecke in besagtem Rhein-Selz-Park läuft wie geplant weiter: Die Anhörungsfrist der zu Beteiligenden endet am Freitag, 11. Mai 2018. Danach muss der Kreis die vorgebrachten Stellungnahmen bewerten und eine Entscheidung treffen: „Das Ergebnis ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen“, sagte Wolf.