Worms – Im Herbst 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden noch Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in Worms haben und am Stichtag 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen setzt vor allem Gerechtigkeitssinn, Objektivität, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Menschenkenntnis voraus. Darüber hinaus ist das Schöffen-Amt an noch weitere Voraussetzungen geknüpft, über die sich Interessierte auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de informieren können.
Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich bis zum 22. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst/Statistik und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms bewerben. Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Worms www.worms.de heruntergeladen werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 22. Mai 2018 an die Stadtverwaltung Worms, Abt. 5.06 Kinder – und Jugendbüro, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms. Das Bewerbungsformular steht auf der Internetseite des städtischen Kinder- und Jugendbüros www.kijub-worms.de zum Download bereit.