Germersheim – „Als Landrat und als Bürger unseres Landkreises ist mir die Sicherheit und der Schutz der Menschen und unserer Umwelt besonders wichtig. Mir ist klar, dass das Thema `Gefahrstofflager im US-Depot´ die Menschen umtreibt, ja sogar Angst macht. Diese Sorgen nehme ich ernst. Was ich in der Position als Landrat tun kann, um Ängsten entgegenzutreten und für eine maximale Sicherheit zu sorgen, das tue ich -auch gemeinsam mit den Fachleuten in der Kreisverwaltung“, erklärt Dr. Fritz Brechtel. Insofern unterstützt er von Anfang entsprechende Aktivitäten aus der Bevölkerung und auch die avisierte Resolution der im Stadtrat Germersheim vertretenen Parteien. „Diese Resolution sehe ich als positives Signal in Richtung Kreisverwaltung, denn die Forderung nach Sicherheit unterstützt die Kreisverwaltung in ihrem Vorgehen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und unserer Umwelt steht an erster Stelle“, so Brechtel.“
Zum Sachstand: Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim wurden bei der Kreisverwaltung im Januar überarbeitete Antragsunterlagen eingereicht. Die Kreisverwaltung, Untere Immissionsschutzbehörde, prüfte diese Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. „Zum Inhalt kann ich schon sagen, dass die Lagerung von `sehr giftigen Stoffen´ nicht mehr Gegenstand des Antrages ist“, berichtet Brechtel, „Insofern wurde bereits ein erster Teilerfolg erzielt.“
Die detaillierte und tiefergehende Prüfung der Unterlagen übernimmt aktuell ein externes, unabhängiges Fachgutachterbüro. Außerdem wurden die betroffenen Fachbehörden erneut beteiligt und um Stellungnahmen gebeten.
„Das ist der Sachstand“, erklärt Landrat Brechtel, „Am Ende dieses Verfahrensschrittes steht fest, ob erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Umwelt zu erwarten sind. Wenn ja, ist eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Leider kann ich eine solche Prüfung nicht vorab generell anordnen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, werde ich diese einfordern.“
Der Handlungsrahmen für die Kreisverwaltung ist darüber hinaus an die Frage geknüpft, ob das Lager als zivile statt als militärische Einrichtung eingestuft ist. Das für die Überwachung zuständige Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUD) hat das US-Depot als militärische Einrichtung eingestuft. Zuständige Behörden müssen im Zuge von Genehmigungsverfahren sowie bei der Überwachung von Anlagen der Landesverteidigung und den auf Grunde völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen nach den Vorschriften des Immissionsschutzrechts verfahren. Brechtel: „Wir bewegen uns folglich im Bereich einer militärischen Einrichtung. Entsprechend der Einstufung haben wir keinen Ermessenspielraum“, so der Kreischef.“ Diese zwischenstaatlichen Verpflichtungen ergeben sich beispielsweise aus der Mitgliedschaft in der NATO und der Erfüllung hierzu bestehender völkerrechtlicher Verträge.
Im Zuge des Verfahrens wurde immer wieder die Fragestellung aufgeworfen, ob die Kreisverwaltung einseitig von Bestimmungen abweichen kann. Hintergrund der Frage sind die seitens des Gesetzgebers erlassenen abweichenden gesetzlichen Bestimmungen für Verfahren zur Genehmigung und der Überwachung militärischer Anlagen. Landrat Brechtel: „Auch wenn ich persönlich die Sicherheit und den Schutz unserer Bevölkerung ohne Wenn und Aber über militärische und gewerbliche Interessen stelle, muss sich die Kreisverwaltung innerhalb des gegebenen gesetzlichen Rahmens bewegen.“