Neustadt an der Weinstraße – Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden neue Jugendschöffen gewählt. Hierzu erstellt der Jugendhilfeausschuss der Stadt Neustadt an der Weinstraße eine Vorschlagsliste mit jeweils 18 Frauen und Männern, aus der der Wahlausschuss beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße die künftigen Jugendschöffen wählt.
Für dieses Amt können sich alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein Jahr lang in Neustadt an der Weinstraße wohnen, bewerben. Diese Personen müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Das Höchstalter ist 70 Jahre. Außerdem sollen sie gesundheitlich und persönlich für dieses Amt geeignet sein.
Auch wenn an die Schöffen keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt werden, kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jede/r in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften.
Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen: Soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Intuition, berufliche Erfahrung, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen, Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen, Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien, Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung, Kommunikations- und Dialogfähigkeit.
Bewerbungen nimmt das Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 43 noch bis Ende Mai 2018 entgegen. Die E-Mail-Adresse lautet soziale-hilfen@neustadt.eu , Telefon 06321/855-622, Fax 06321/855-660.
Weitere Informationen im Internet unter www.schoeffenwahl.de, wo auch ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen zu finden ist. Es ist aber auch ein Bewerbungsformular beim Jugendamt erhältlich.