Mainz – Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte veröffentlichte in diesen Tagen die Vergabestatistik für das Jahr 2017. Diese gibt Aufschluss über die durch die Stadt Mainz als öffentlicher Auftraggeber erteilten Aufträge für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen.
Das Volumen der Auftragsvergaben, die oberhalb von 10.000 Euro lagen und auf den städtischen Haushalt entfielen, lag bei rund 40,30 Mio. Euro. Es reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr 2016 um rund 24. Mio. Euro.
Das Auftragsvolumen der städtischen Eigenbetriebe, finanziert aus deren Wirtschaftsplänen, stieg deutlich an und bezifferte sich auf rund 27,30 Mio. Euro, überstieg damit das des Vorjahres um rund 21,00 Mio. Euro.
Positiv hervorzuheben ist, dass die im Wettbewerb vergebenen Leistungen mit insgesamt rund 2,20 Mio. € unterhalb der aufgrund marktüblicher Preise erfolgten Kostenschätzungen der Verwaltung lagen und damit zu einem nicht unerheblichen Preisvorteil für die Stadt Mainz und deren Eigenbetriebe führten.
Die Zentralabteilung „Vergabe und Einkauf“, welche beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport angesiedelt, fachlich jedoch dem Wirtschaftsdezernat unterstellt ist, führte im abgelaufenen Jahr insgesamt 441 nationale und europaweite Ausschreibungsverfahren für die städtischen Ämter und Eigenbetriebe durch.
Auch im Jahr 2017 überwog die Anzahl der vergebenen Dienst- und Lieferleistungen (131) im Vergleich zur Zahl der Bauaufträge (53) um mehr als das Doppelte.
Bezogen auf die Auftragsvergaben zu Lasten des städtischen Haushaltes ist festzustellen, dass mit Blick auf die Auftragssummen rund 55,4% des Auftragsvolumen an in Mainz ansässige Firmen sowie rund 7,3% an Firmen mit Sitz im Umland von Mainz vergeben werden konnten. Auswärtige Firmen erhielten den Zuschlag für rund 37,3% des Gesamtauftragsvolumens.
Allein der Wettbewerbsfähigkeit der im Stadtgebiet und in der Region ansässigen Unternehmen ist es zu verdanken, dass auch im Jahr 2017 dem Interesse der Stadt Mainz, Auftragsvergaben nach Möglichkeit in der Region zu halten, Rechnung getragen werden konnte, da weder das nationale, noch das europäische Vergaberecht eine Bevorzugung orts- oder regionalansässiger Firmen zulässt, sondern eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer am Vergabeverfahren verlangt.