Kaiserslautern – Ein Anrufer hatte der Polizei am Abend des 27.01.2018 gemeldet, dass in der Käthe-Kollwitz-Straße ein Schuss gefallen sein soll.
Die Streife stellte vor Ort fest, dass an einem Pkw die Heckscheibe zerborsten war. Daraufhin wurden umgehend polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Insbesondere ging es darum, festzustellen, ob tatsächlich ein Schuss abgegeben worden war. Auch ein Gutachter wurde eingeschaltet. Schnell stellte sich heraus, dass keine Anhaltspunkte für den Gebrauch einer scharfen Schusswaffe vorhanden waren.
Nunmehr sind die Ermittlungen abgeschlossen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erließ das Amtsgericht Kaiserslautern einen Strafbefehl gegen einen 27-jährigen Mann aus Kaiserslautern wegen Sachbeschädigung. Dem Mann wird nach dem Ergebnis der Ermittlungen vorgeworfen, die Beschädigung der Heckscheibe verursacht zu haben, indem er einen Stock auf das an ihm vorbeifahrende Fahrzeug warf. Anlass war nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine vorangegangene Auseinandersetzung mit dem Fahrer. Der 27-Jährige hat dies eingeräumt.
Er kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Der Sachschaden belief sich auf ca. 400 Euro.