Germersheim – Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern bis Mitte Mai einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten. Der Brief wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Schulen verteilt bzw. per Post versandt. Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen.
Das Internetportal ist ab dem 14.05.2018 bis einschließlich 01.06.2018 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.
Folgendes ist zu beachten: Sofern ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.
Des Weiteren wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ebenso ausgeschlossen ist.
„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen lassen zu können“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:
- Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim: am 22.05.2018 bis 24.05.2018 von 07.30 – 16.00 Uhr und 25.05.2018 von 07.30 – 13.00 Uhr
- Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim: am 16.05.2018 und 29.05.2018 jeweils von 13.30 – 14.30 Uhr
- Realschule plus Kandel: am 22.05.2018 und 23.05.2018 jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr
- Realschule plus Bellheim: am 16.05.2018 und 23.05.2018 jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
- Realschule plus Lingenfeld: am 14.05.2018 – 18.05.2018; 22.05.2018 – 25.05.2018; 28.05.2018 – 30.05.2018 jeweils von 08.00 – 11.00 Uhr und am 22.05.2018 und 28.05.2018 jeweils von 13.00 – 16.00 Uhr
- Goethe Gymnasium Germersheim: am 16.05.2018, 23.05.2018 und 30.05.2018 jeweils
14.00 – 16.00 Uhr - Europa Gymnasium Wörth: nach telefonischer Vereinbarung
- IGS Kandel: innerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats nach telefonischer Vereinbarung
- IGS Rheinzabern: am 14.05.2018 – 17.05.2018; 21.05.2018 – 24.05.2018; 28.05.2018 jeweils von 08.00 – 15.00 Uhr
- IGS Rülzheim: am 15.05.2018, 22.05.2018 und 29.05.2018 jeweils von 09.00 – 12.30 Uhr und am 17.05.2018 und 24.05.2018 jeweils von 13.30 – 15.30 Uhr
- IGS Wörth: Montag – Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr; Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr
Berufsbildende Schule Germersheim: am 28.05. – 30.05.2018 von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr - Berufsbildende Schule Wörth: am 23.05.2018, 24.05.2018 und 30.05.2018 jeweils von 08.00 – 16.00 Uhr und am 29.05.2018 von 08.00 – 18.00 Uhr
Die Eltern haben bis zum 01.06.2018 Zeit, ihr Kind für die entgeltliche Schulbuchausleihe anzumelden. Die Eltern hinterlegen ihre Kontodaten. Dort wird dann die Leihgebühr am 01.11.2018 abgebucht. „Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch ein deutliche finanzielle Entlastung. Deshalb kann ich nur dazu animieren, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger. Zu Schuljahresbeginn werden diese Bücher in der Schule bereits sortiert und kodiert für jeden einzelnen Schüler bereit liegen.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.