Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrskontrollen zum Thema “Ablenkung im Straßenverkehr”
Bad Kreuznach (ots) – Innerhalb der Polizeidirektion Bad Kreuznach wurden drei Kontrollen zum Thema “Ablenkung im Straßenverkehr” durchgeführt. Am 14.05.2018 fanden die Kontrollen in Bad Kreuznach statt. Am 15.05.2018 in Bingen und am 16.05.2018 in Kirn und Bad Sobernheim. Die örtlichen Inspektionen wurden hierbei von der Bereitschaftspolizei unterstützt.
In 106 kontrollierten Fahrzeugen wurden 135 Personen überprüft. Es wurden zehn Mängelberichte ausgestellt. 42 Insassen bezahlten eine Verwarnung wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt. 23 Fahrzeugführer nutzen ihr Mobiltelefon während der Fahrt. Ein Fahrzeugführer musste wegen mangelhafter Bereifung und einer wegen mangelhafter Ladungssicherung angezeigt werden. Bei einem Fahrzeugführer wurde ein Verstoß gegen das KFZ-Steuer Gesetz festgestellt. Einem unter Drogen stehenden Autofahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Der Grund für die verstärkten Kontrollen ist in den steigenden Unfallzahlen zu sehen. Auffällig ist, dass die Unfallursache “Abstand” seit Jahren immer weiter ansteigt. Bei Auffahrunfällen wird meist die Ursache “Abstand” erfasst. Anzunehmen ist hier aber auch eine Ablenkung des Verkehrsteilnehmers, z. B. durch Bedienung eines Smartphones oder eines Navigationsgerätes, was aber durch die unfallaufnehmenden Polizeibeamten nur bedingt feststellbar ist. Die Tatsache, dass im hiesigen Direktionsbereich 94,9 % dieser Unfälle innerorts passieren, lässt vermuten, dass im dichten bzw. stockenden Verkehr der Fahrzeugführer abgelenkt ist und deswegen auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2017 die Sanktionierung für das Benutzen eines Mobiltelefons erhöht. Für die Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges beträgt sie nun: 100,-EUR, 1 Punkt ohne Gefährdung / 150,-EUR, 2 Punkte mit Gefährdung / 200,-EUR, 2 Punkte mit Unfall
Brand eines Grüngutsammelplatzes
Rehbach (ots) – Am 16.05.2018 geriet gegen 02.00 Uhr in der Gemarkung Rehbach im “Rohrschied” ein Grüngutsammelplatz in Brand. Der Sammelplatz eines Landwirtes wird von Einwohnern umliegender Ortschaften als Grüngutplatz zur Entsorgung von organischen Abfällen genutzt. Eine Selbstentzündung der Abfälle kann aufgrund der Wetterlage nahezu ausgeschlossen werden. Die Brandursache steht bisher noch nicht fest. Ein Schaden war nicht entstanden. Umweltgefährdungen bestanden nach Auskunft der Feuerwehr nicht. Aus der Verbandgemeinde Bad Sobernheim waren 55 Feuerwehrleute am Einsatzort. Sie ließen den Grünguthaufen kontrolliert abbrennen.
Verkehrsunfall Langenlonsheim
Langenlonsheim (ots) – 15.05.2018, 12:12 Uhr: Der 46-jährige PKW-Fahrer aus Bad Kreuznach befuhr die Binger Straße in Fahrtrichtung Laubenheim. Der 72- jährige PKW-Fahrer aus der VG Langenlonsheim befuhr die Straße “An der Altnah” in Fahrtrichtung Binger Straße. Er beabsichtigte die Binger Straße zu passieren und fuhr offenbar in den Kreuzungsbereich ein, ohne dem vom von rechts kommenden, bevorrechtigten 46-Jährigen die Vorfahrt zu gewähren. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der 72- Jährige klagte über Schulter- und Kopfschmerzen und wurde zwecks weiterer Abklärung in ein Krankenhaus verbracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.
Achtung: Berichtigung durch die Polizei
Langenlonsheim (ots) – Bei der Übermittlung des Presseberichtes hat sich bedauerlicherweise der “Fehlerteufel” eingeschlichen, sodass die beiden Fahrer vertauscht wurden.
Der vermeintliche Verkehrsunfall-Verursacher ist nicht wie berichtet der 72-Jährige aus der VG Langenlonsheim, sondern der 46- jährige aus Bad Kreuznach. Korrigierter Bericht:
15.05.2018, 12:12 Uhr: Der 72-jährige PKW-Fahrer aus der VG Langenlonsheim befuhr die Binger Straße in Fahrtrichtung Laubenheim. Der 46-jährige PKW-Fahrer aus Bad Kreuznach befuhr die Straße “An der Altnah” in Fahrtrichtung Binger Straße. Er beabsichtigte die Binger Straße zu passieren und fuhr offenbar in den Kreuzungsbereich ein, ohne dem vom von rechts kommenden, bevorrechtigten 72-Jährigen die Vorfahrt zu gewähren. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der 72- Jährige klagte über Schulter- und Kopfschmerzen und wurde zwecks weiterer Abklärung in ein Krankenhaus verbracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.
Automatenaufbruch in Parkhaus
Bad Kreuznach (ots) – 15.05.2018: Gegen 22:50 Uhr wurde der Polizei in einem Parkhaus in der Mannheimer Straße/ Klostergasse ein Alarm gemeldet. Vor Ort wurde festgestellt, dass auf der Parkebene 0 ein Parkscheinautomat aufgebrochen und mehrere Geldkassetten entwendet wurden. Die Schadenshöhe ist bislang nicht bekannt. Die Polizei erbittet unter der Telefonnummer 0671-8811-100 um Zeugenhinweise.