Kreis Kaiserslautern – Unisono sind auch meine Amtskollegen der Meinung, dass wir mit der finanziellen Ausgestaltung und der Neureglung des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz nicht einverstanden sein können, berichtet Landrat Ralf Leßmeister nach der gestrigen Landrätekonferenz in Mainz.
Infolge der vorgesehen Rechtsänderung, die das Land vorlegt, verlieren die Kreise insgesamt jährlich rd. 72 Millionen Euro.
„Für den Landkreis Kaiserslautern bedeute das einen Tiefschlag, nachdem es uns im Haushaltsplan 2018 erstmals seit 1994 gelungen ist, ein positives Ergebnis auszuweisen. Und nun dieser Rückschlag“,
bedauert Landrat Leßmeister. Die verlustigen Einnahmen würden, ohne einen Zusammenhang herstellen zu wollen, exakt einer Umlagenhöhe von 2 Prozentpunkten entsprechen.
Durch die geplante Änderung verlieren die Landkreise im Vergleich zum geltenden Recht ab dem Haushaltsjahr 2018 gemeinsame Schlüsselzuweisungen in Höhe von landesweit rd. 71,3 Mio. Euro, die spiegelbildlich insbesondere den kreisfreien Städten als Mehreinnahmen zufließen sollen. „Alle Gebietskörperschaftsgruppen brauchen dringend eine Verbesserung ihrer finanziellen Grundausstattung durch das Land. Selbstverständlich gönne ich den kreisfreien Städten finanzielle Unterstützung, allerdings darf das nicht im Rahmen einer Umverteilung auf Kosten der Landkreise geschehen und vor allem nicht dazu führen, dass sich die kommunale Familie durch die Entscheidung des Landes auseinander dividieren lässt. Das Land tilgt Schulden und die Landkreise müssen im Gegenzug Schulden aufbauen“.
Dem Landkreis Kaiserslautern würden nach den neuen Berechnungsmodellen des Landes ab 2018 ca. 2,2 Mio. Euro weniger zugeteilt, als er nach derzeitiger Regelung erhalten würde. „Das Geld ist dringend notwendig, um die stetig steigenden Lasten, vor allem im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, abdecken zu können“, führt Leßmeister aus. Es sei für ihn absolut unverständlich, dass das Land der Forderung einer besseren Finanzausstattung der kommunalen Seite nicht nachkomme, insbesondere wenn man bedenke, dass das Land 2017 einen Haushaltsüberschuss von 893 Mio. Euro dank der guten Wirtschaftslage und den Steuerzuwächsen erzielt hat. Die Mittel sind vorhanden; da wäre eine zusätzliche Mittelbereitstellung, wie von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, in Höhe von mindestens 300 Millionen Euro doch nur gerecht und dringend angezeigt.
„Ich hoffe und appelliere eindringlich, dass die Landesregierung die geplante Gesetzesänderung noch zu Gunsten des kompletten kommunalen Bereiches, die Orts- und Verbandsgemeinden ausdrücklich eingeschlossen, ernsthaft nachbessert“,
so Landrat Ralf Leßmeister abschließend. Gemeinsames Ziel muss die Verbesserung der Finanzausstattung aller kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen sein, dafür machen wir uns gemeinsam über Parteigrenzen hinweg stark und hoffen auf eine gerechte Nachjustierung seitens des Landes damit dies nicht erneut eingeklagt werden muss.