Mannheim – Das konsequente und restriktive Handeln gegenüber einer kleinen Gruppe krimineller Jugendlicher in Mannheim, auf das sich bei einem gemeinsamen Treffen Ende Januar 2018 die Stadt, die Polizei, Staatsanwaltschaft Mannheim sowie das Sozial-, Justiz- und Innenministerium und der Kommunalverband für Jugend und Soziales geeinigt hatten, zeigt Wirkung: Seit Ende März wurden in Mannheim keine Diebstähle aus Fahrradkörben mehr zur Anzeige gebracht.
Dieses vereinbarte konsequente Vorgehen wurde seitdem in enger Zusammenarbeit zwischen dem Mannheimer Jugendamt, dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie den für die UMA zuständigen Jugendämtern mit einem hohen personellen und zeitlichen Ressourceneinsatz umgesetzt.
Altersangaben basieren auf polizeilichen Führungsdaten
Ein weiterer Erfolg: Die Mannheimer Polizei hat bei 53 straffälligen UMAs aus den Maghrebstaaten, vorwiegend Marrokko, Personenfeststellungsverfahren (PFV) eingeleitet, von denen erste Ergebnisse nun vorliegen: in 18 Fällen hatten die Jugendlichen ihr Alter sowie zum Teil mehrfach falsche Personendaten angegeben und waren bereits volljährig. Das von der Person genannte Alter wurde dann in die polizeilichen Führungspersonalien, die später auch nicht mehr korrigiert werden, aufgenommen. Die Altersangaben basieren somit auf der Selbstangabe der Jugendlichen – nicht auf einer Altersfeststellung durch das Jugendamt!
Es handelt sich hierbei um Personen, die zwischen 2015 und 2018 vom Jugendamt Mannheim in Obhut genommen wurden. Der Stadt lagen bis Mitte April Ergebnisse von 19 PFV vor. Von den jetzt überprüften Personen waren sieben zum Zeitpunkt der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich minderjährig, das haben die übersandten Daten aus den Herkunftsländern ergeben. In zwei Fällen führte eine Altersfeststellung durch das Jugendamt zum Ergebnis, dass Volljährigkeit gegeben ist – die Inobhutnahme wurde jeweils umgehend beendet.
Für zehn Personen war/ist das Jugendamt Mannheim selbst zuständig, die anderen wurden in die für sie zuständigen Kommunen gebracht. Von diesen zehn Personen waren sechs bereits vor Eingang des Ergebnisses des PFV volljährig, da sie zum Teil bereits 2015 in Obhut genommen wurden. Die Jugendhilfe war dann beendet worden.
Bei den PFV werden Fingerabdrücke an die Heimatländer übermittelt und dort abgeglichen. „Wir freuen uns, dass die Personenfeststellungsverfahren nun so schnell durchgeführt werden können und die Ergebnisse vorliegen. Dies bringt uns auch Klarheit in Hinblick auf die Strafmündigkeit“, erläutert Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb. Denn wenn die Jugendlichen volljährig sind, können sie nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Zudem fallen sie dann nicht mehr in die Zuständigkeit des Jugendamtes“, so Freundlieb.
Personenfeststellungsverfahren durch die Polizei sind allerdings nur möglich, wenn eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sind komplexe Verfahren. „Weder durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme noch eine medizinische Altersfeststellung kann letztlich das exakte Alter eines Menschen festgestellt werden“, sagt Freundlieb. Auch die medizinische Altersfeststellung habe in den Fällen, in denen sie durchgeführt worden ist, bei weitem nicht die entsprechende Klarheit erbracht, wie sie jetzt über die derzeit funktionierende Kooperation mit den Heimatländern erzielt wird, und hat in der Regel eine Altersspanne von bis zu drei Jahren zum Ergebnis. In einem Strafprozess wird dann meist zugunsten des Angeklagten das geringstmögliche Alter angenommen. „Die Stadt begrüßt es daher sehr, wenn PFV nun konsequent bei straffälligen Personen durchgeführt werden, sofern dies im Heimatland möglich ist“, betont Freundlieb.
An gesetzliche Regelungen und Vorgaben des Landes gebunden
Generell wäre eine landes-/bundesweite Klärung der Fragen sinnvoll, wann eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ durch das Jugendamt und wann eine medizinische Altersfeststellung erfolgen soll und ob PFV schneller durchgeführt werden können. Eine „Beweislastumkehr“ (ein Jugendlicher, der ohne Papiere einreist und behauptet, minderjährig zu sein, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als volljährig) ist derzeit rechtlich nicht möglich. „Wir sind mit dem Verfahren der Altersfeststellung an die gesetzlichen Regelungen bzw. die Richtlinien des Landes gebunden – mit dem gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe, zuvorderst Entscheidungen zum Wohl des Kindes und Jugendlichen zu treffen. – Dies ist kein spezielles Mannheimer Thema, sondern betrifft alle Behörden landes- oder ggf. sogar bundesweit“, ergänzt die Bürgermeisterin.
Das Ansprechen des Themas beim Innenministerium seitens Mannheims habe dazu beigetragen, dass ein mit Polizei und Ministerien gemeinsam vereinbartes konsequentes restriktives Vorgehen umgesetzt werden konnte, z.B. Aufenthaltsverbote ausgesprochen und durchgesetzt werden konnten oder eine polizeiliche Verbringung von UMAs in die zuständigen Kommunen möglich wurde. Der Erfolg dieses konsequenten Handelns habe sich nun gezeigt.