Neustadt: Die Polizei-News

Neustadt – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Neustadt/Weinstr. – Täter erbeuten Schmuck bei Wohnungseinbruch

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 19.05.2018, zwischen 05.20 Uhr und 14.45 Uhr wurde in der Huttenstraße, in Neustadt, in die Erdgeschoßwohnung eines Mehrparteienhauses eingebrochen. Durch Aufhebeln eines im rückwärtigen Gartenbereich gelegenen Fensters, gelang es dem bzw. den Täter(n) sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. In der Wohnung wurden sowohl das Schlaf-, als auch das Kinderzimmer durchwühlt und Schmuck im Wert von ca. 2000 EUR entwendet. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Neustadt in Verbindung zu setzen.

Neustadt/Weinstr. – Zeugenaufruf nach Verkehrsunfallflucht

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 18.05.2018, zwischen 15.30 Uhr und 20.00 Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz des Kindergartens in der Stettiner Straße ein Verkehrsunfall, bei dem ein Verkehrsteilnehmer das Fahrzeugheck eines geparkten Fahrzeugs beschädigte und sich anschließend von der Unfallörtlichkeit entfernte, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Wer Hinweise bezüglich des flüchtigen Unfallverursachers geben kann, wird gebeten sich bei der Polizei Neustadt zu melden.

Neustadt/Weinstr. – Schwerer Verkehrsunfall mit Leichtkraftrad

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 19.05.2018, gegen 18.50 Uhr ereignete sich auf der Kreisstraße 21, zwischen Neustadt und Gimmeldingen ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Eine 45-jährige Neustädterin verlor aufgrund eines Fahrfehlers in einer Linkskurve die Kontrolle über ihren 125er Roller und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Sie kollidierte mit der neben der Straße befindlichen Sandsteinmauer und zog sich unter anderem schwere Kopfverletzungen zu. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde die Frau zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Nach ersten Einschätzungen sind die Verletzungen aufgrund des getragenen Schutzhelms nicht lebensbedrohlich.