LANDAU – Die 2. Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau in der Pfalz hat die bisher vorgesehenen Termine für die Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten, dem zur Last gelegt wird, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, mitgeteilt.
Prozessbeginn ist Montag, 18. Juni 2018, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine sind nach bisheriger Planung vorgesehen am 4. und 20. Juli, 6., 8., 13., 15., 17., 20., 21., 22., 27. und 29.8.2018.
Wie bereits am 4. Mai 2018 mitgeteilt, geht die Kammer in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit als Jugendlicher anzusehen ist.
Die Kammer führt insoweit derzeit noch weitere Ermittlungen durch Einholung eines Ergänzungsgutachtens durch.
Nochmals zur Information:
Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist, wer zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Im Hinblick auf einen Jugendlichen ist zwingend Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Die Hauptverhandlung ist dann nichtöffentlich.