KAISERSLAUTERN – Am letzten Freitag griff ein 20-jähriger, im Landkreis Kaiserslautern wohnhafter Mann zwei Straßenkünstler an, die gerade eine Vorführung für Passanten in der Fußgängerzone der Kaiserslauterner Innenstadt darboten.
Der 20-Jährige zertrümmerte einen Warenauslageständer eines Geschäftes in der Nähe der Künstler, bis von dem Ständer eine Metallstange übrigblieb. Mit der Metallstange schlug er auf die beiden Künstler ein. Diese konnten die Schläge mit den Armen abwehren. Mehrere Passanten griffen ein und hielten den 20-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Künstler erlitten Hämatome, ein Passant eine Schnittverletzung an der Hand.
Das Motiv für den Angriff ist unklar, da Angreifer und Opfer sich vorher nicht kannten und dem Angriff kein Streit und keine Vorwarnung vorausging. Der 20-Jährige selbst machte zu seinem Motiv zwar Angaben, mit denen er einen Zusammenhang zu persönlichen Erlebnissen herstellte. Diese Angaben sind jedoch inhaltlich nicht nachvollziehbar, da ein solcher Zusammenhang faktisch nicht erkennbar ist.
Das Amtsgericht Kaiserslautern beschloss zunächst die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen. Nach diesem Gesetz können psychisch Kranke in einer entsprechenden Fachklinik untergebracht werden, wenn sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
Am Montag flüchtete der 20-Jährige aus der Klinik und wurde bereits eineinhalb Stunden später aufgrund der eingeleiteten Fahndung durch die Bundespolizei Kaiserslautern festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erließ das Amtsgericht Kaiserslautern am selben Tag Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. In rechtlicher Hinsicht wird ihm der Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gemacht. Den Angriff und die Tötungsabsicht hat der 20-Jährige eingeräumt. Er befindet sich nunmehr in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen dauern an