Bingen (ots) – Am 23.05.2018 wurde im Binger Hafen der Heizöltank einer 18 m langen Motoryacht von Land aus mittels eines Schlauches aus einem IBC-Container (Intermedia Bulk Container) betankt. Am heutigen Tage wiederholte sich der Tankvorgang allerdings mit Kraftstoff für die Antriebsmaschine der Yacht.
Die Betriebsstoffe wurden jeweils mittels eines PKW-Anhängers zum Hafen transportiert. Für die nicht ordnungsgemäßen gefahrgut-rechtlichen Beförderung des Heiz- und Gasöls, sowie dem Verstoß gegen die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei den Ladevorgängen selbst, kam es zu keiner Gewässerverunreinigung. Die Ermittlungen dauern noch an.