Darmstadt – Südhessen ist ein bedeutender Industrie-Standort. In vielen Unternehmen werden gefährliche Stoffe verarbeitet und ihre Betriebsgelände sind oftmals eine kleine Stadt für sich – deshalb muss es dort eine Werkfeuerwehr geben. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Brandschutzbehörde sorgt dafür, dass sie in ausreichender Stärke vorhanden sind und die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Ziel ist, dass im Schadensfall niemand auf dem Betriebsgelände oder außerhalb zu Schaden kommt.
Über 30 Werkfeuerwehren gibt es aktuell im Regierungsbezirk – darunter die drei größten Hessens. Neben der Fraport am Frankfurter Flughafen unterhalten auch die großen Chemie- und Pharmaunternehmen im Rhein-Main-Gebiet bzw. die Betreiber von Industrieparks große Wehren – einige von ihnen gibt es schon seit über 100 Jahren. Ihnen gemeinsam ist, dass sie alle fünf Jahre vom RP auf Herz und Nieren geprüft werden: Wurden die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt? Ist die Werkfeuerwehr angesessen ausgerüstet? Was kann und sollte verbessert werden?
Das RP kontrolliert die Wehren jedoch nicht nur turnusmäßig, sondern befindet sich mit ihnen in einem ständigen Austausch. Die Beschäftigten in der Behörde, die für den Bereich zuständig sind, sind allesamt selbst Feuerwehrleute. Sie wissen genau, wo auf den jeweiligen Geländen die größten Gefahren ausgehen. Einschlägige Vorfälle sind ihnen sowieso bekannt, da es entsprechende Berichtspflichten gibt. Kommen neue Gefahrenquellen hinzu, muss so schnell wie möglich nachgesteuert werden. Wird ein Unternehmen geprüft, muss es die Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre darlegen.
Die meisten Angehörigen der Werkfeuerwehren arbeiten ganz normal in ihrem Betrieb mit und rücken nur im Einsatzfall oder bei Übungen aus. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid lobt die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen in Südhessen. Dies sei ganz im Sinne der Beschäftigten und der Bevölkerung.
Info:
Der Brandschutz ist beim Regierungspräsidium Darmstadt im Dezernat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ angesiedelt. Drei Männer und eine Frau kümmern sich dort um die damit verbundenen Aufgaben. Die Zuständigkeit des RP als Brandschutzbehörde erstreckt sich nicht nur auf die Werkfeuerwehren, sondern auch auf die öffentlichen Feuerwehren. Hierbei geht es nicht nur um die Aufsicht und etwa die Zuweisung von Einsatz-Abschnitten, sondern auch um Beratung und Unterstützung. Grundlage der Tätigkeit des RP ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz.